Habasit Italiana S.p.A.
Vittorio Veneto 31029 (TV)
Tel.: ++39(0)438 9113
Fax. ++39(0)438 200545
Autor:
S.D.T. / KM
Version:
12/2005
Ersetzt:
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A.9
Referenzen und Normen
A.9.1
Anwendbare EU-Richtlinien
EU-Richtlinie 98/37/EG vom 23.07.98, sogenannte "Maschinenrichtlinie".
EU-Richtlinie 60/204, sogenannte "Niederspannungsrichtlinie".
EU-Richtlinie 89/336/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die
elektromagnetische Verträglichkeit.
Die Anwendung der oben genannten Richtlinien wird durch Unterzeichnen der
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG DES HERSTELLERS nach Abschluss der Abnahmeprüfung am
Installationsort bestätigt.
Dieser Ausschärfapparat wurde in einem Land gefertigt, das zur Europäischen Union gehört, und erfüllt
daher die Sicherheitsanforderungen der EU-Richtlinie 98/37/EG vom 23. Juli 1998.
Die Konformität wird hiermit bestätigt und der ausschärfapparat trägt die CE-Konformitätskennzeichnung
(siehe Abbildung).
A.9.2
EU-Richtlinien zur Sicherheit am Arbeitsplatz
EU-Rahmenrichtlinie 89/391/EG über die Durchführung von Massnahmen zur Verbesserung der
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, zusammen mit den
Einzelrichtlinien 89/654/EG und 89/655/EG.
EU-Richtlinien 77/576/EWG und 79/640/EWG zur Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz.
A.9.3
EU-Richtlinien zum Personenschutz
EU-Richtlinien 89/656/EWG und 89/686/EWG über die Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen.
A.9.4
EU-Richtlinien zum Umweltschutz
EU-Richtlinie 75/442/EWG zur Abfallentsorgung.
EU Richtlinie 78/319/EWG über die Entsorgung giftiger und gefährlicher Abfälle.
Ausschärfapparat
AT-305
RICHTLINIEN UND ALLGEMEINE WARNHINWEISE
Seite A-12
Ausschärfapparat AT-305