Schaltplan
Die normale Ladung muß spätestens dann vorgenommen werden, wenn bei der Entladung die Klemmenspannung 1 Volt je Zelle beträgt.
Wenn der Betrieb es erfordert, kann die Ladung jederzeit unterbrochen werden. Eine Ausgleichsladung, d. h. eine Ladung mit doppelter
Ladezeit und Nennladestromsstärke, muß vorgenommen werden
a. bei der ersten Ladung ungefüllt und ungeladen gelieferter Batterien,
b. bei allen unter 1 Volt je Zelle entladenen Batterien,
c. bei unregelmäßigen Betriebsverhältnissen jeden dritten Monat einmal,
d. nach Füllung der Zellen mit frischer Kalilauge.
Dauernde starke Überladungen sind zu vermeiden, weil sie starke Gasung verursachen und eventuell dabei die höchstzulässige
Temperatur von 45° C überschritten wird.
Außerdem ist eine unnötige Überladung unwirtschaftlich.
Die Ladung erfolgt grundsätzlich bei eingeschraubtem Füllverschluß.
Wartung:
Der für die Füllung der Zellen verwendete Elektrolyt ist Kalilauge von besonderer Reinheit und chemischer Zusammensetzung mit einer
Wichte von 1,20 bei 20 ° C. Schwankungen sind nur in den Grenzen von 1,18 bis 1,21 zulässig. In regelmäßigen Zeitabständen ist eine
Kontrolle der Wichte der Kalilauge mittels Spindel (Aräometer) vorzunehmen. Diese Messungen, die stets nach der Ladung auszuführen
sind, gelten aber nicht als Maßstab für den Ladezustand der Zellen. Die Höhe der Kalilauge in den Zellen ist auf 8 bis 10 mm über
Elektrodenoberkante einzuregulieren, damit einerseits niemals die Berührung der Platten mit der Luft für längere Zeit eintreten kann,
andererseits Störungen des Betriebes durch überfüllte Zellen vermieden werden. Das Nachfüllen der Zellen, d. h. die Regulierung der
Laugehöhe und der Laugedichte, soll mit destilliertem Wasser bzw. stark verdünnter Kalilauge mit einer Wichte von 1,02 erfolgen. Nur
wenn Kalilauge verschüttet wurde oder die Wichte unter 1,18 abgesunken ist, muß Kalilauge nachgefüllt werden.
Bei vorzeitigem Nachlassen der Kapazität, mindestens aber etwa alle 12 Monate, empfiehlt es sich, die verbrauchte Lauge auszugießen
und durch neue zu ersetzen. Hierbei sind die Zellen zu entladen, dann zu entleeren, bei starker Verunreinigung mit destilliertem Wasser
auszuspülen, sofort mit frischer Kalilauge zu füllen, zu verschließen und mit einer Ausgleichsladung wieder aufzuladen. Die
vorgeschriebene Kalilauge ist in eisernen verschließbaren Transportgefäßen durch den Lieferanten der Batterie zu beziehen. Es ist
wichtig, daß die Transportgefäße sowie auch die Zellen der Batterie stets gut verschlossen werden, damit ein Verderben der Kalilauge
durch Aufnahme von Kohlendioxyd aus der Luft (Karbonatbildung) verhindert wird.
Niemals darf Schwefelsäure, Leitungswasser oder angesäuertes Wasser zum Füllen der Zellen verwendet werden, da dadurch die
alkalische Batterie rettungslos zerstört wird.
Werkzeuge, die zur Wartung von Bleibatterien verwendet werden, dürfen nicht für alkalische Batterien benutzt werden. Es empfiehlt sich,
Blei- und alkalische Akkumulatoren nicht im gleichen Raum aufzustellen oder gar zu laden.
Es ist notwendig, daß die Zellendeckel, Polstutzen und Zellenverbinder immer sauber- und trockengehalten werden. Übergelaufenes
Wasser oder Kalilauge sind zu beseitigen. Da die Kalilauge aus der Luft sehr stark