EXPLORER-SEMIMICROWAAGEN
11.
KONFORMITÄT
Die Konformität mit den folgenden Standards wird durch die entsprechende Markierung auf dem Produkt
angezeigt.
Markierung
Standard
Dieses Produkt entspricht den geltenden harmonisierten Normen der EU-Richtlinien 2011/65/EU
(RoHS), 2014/30/EU (EMV), 2014/35/EU (LVD) und 2014/31/EU (NAWI). Die EU-
Konformitätserklärung ist im Internet unter www.ohaus.com/ce verfügbar.
EN 61326-1
CAN/CSA C22.2 No. 61010-1
UL-Std. Nr. 61010-1
Wichtiger Hinweis für geeichte Waagen in der EU
Wenn die Waage im Handel oder in gesetzlich kontrollierten Anwendungen verwendet wird, muss sie eingestellt,
geeicht und verplombt werden entsprechend der lokalen Regulierungen über Gewichte und Maße. Der Käufer
haftet dafür, dass alle gesetzlichen Anforungen erfüllt sind.
Wä geinstrumente, die am Herstellungsort verifiziert werden, tragen eine der angeführten Marken auf dem Schild
mit der Beschreibung.
Bei Wägeinstrumenten, die in zwei Phasen verifiziert werden müssen, befindet sich auf dem Schild keine
Zusatzmarkierung. Die zweite Phase der anfänglichen Verifizierung muss durch nationale Behördenfür Maße u.
Gewichte durchgeführt warden.
Falls der Gültigkeitszeitraum der Verifizierung durch nationale Vorschriften eingeschränkt wird, muss der Benutzer
des Wägeinstruments die Neuverifizierungsfrist streng einhalten und die entsprechenden Behörden für Maße und
Gewichte informieren.
Der Käufer muss seine lokalen Behörden für Maße und Gewichte anfragen, wenn er die Anforderungen nicht
kennt, da sie vom Land zu Land unterschiedlich sind.
Registrierung nach ISO 9001
Im Jahr 1994 wurde der Ohaus Corporation, USA, ein Zertifikat der Registrierung nach ISO 9001 vom Bureau
Veritus Quality International (BVQI) verliehen, in dem bestätigt wird, dass das Ohaus-Qualitätsmanagementsystem
den Anforderungen der Norm ISO 9001 entspricht. Am 21. Juni 2012 wurde die Ohaus Corporation, USA, gemäß
der Norm ISO 9001:2008 neu registriert.
DE-143