5 Montage
5.2 Aufstellungsanforderungen
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Abb. 5.1 Grundrisszeichnung mit Brandschutzanforderungen
1. Tragende oder sonstige Wände bzw. brennbare Teile müssen nach den örtlichen
und nationalen Bestimmungen ggf. hinter lüftet und gedämmt werden.
2. Schornstein (ausführen nach DIN 18160.1)
3. Schamotte oder KSS Speicherplatten (mind. 3cm)
4. Dämmung durch Steinwolle oder Keramikfaser (mind. 6 cm): Die Dämmung muss
zumindest das Pelletbefüllsystem (siehe Abbildung 5.2 Ummantelung und
Rauchgasführung) abdecken. Der Hebel für die Rückbrandklappe muss nach
oben und unten beweglich sein.
5. Keramische Züge (Gasdichte Verbindung)
6. DFR WATER (mind. 8 cm Abstand zur Schamottewand). Alle elektrischen
Bauteile müssen durch Dämmung und Abmauerung gegen eine höhere
Temperaturbelastung > 50 °C geschützt werden. Wände sind zu hinter lüften!
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Der Kachelofen darf eine max. Oberflächentemperatur von 80 °C keinesfalls
überschreiten. Das gilt auch für Nischen zur Brennstofflagerung im Ofen
Brennbare Fußböden und Teppiche dürfen nicht innerhalb des
Strahlungsbereichs platziert werden. Leicht brennbare Stoffe wie Textilien
sollten generell in einen Abstand von mind. 50 cm gegenüber des Kachelofens
platziert werden
MA_DFR_WATER_2017.doc / Stand: 25.04.2017