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Scharfschalten Bei Anwesenheit /Abwesenheit; Zwangsläufige Scharfschaltung; Zwangsläufige Unscharfschaltung; Meldereinzelidentifizierung - Jung FUS4000 Montageanleitung

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7. Riegelschaltkontakt- ruppe
Die Riegelschaltkontakt-Gruppe dient zur Verschlußüberwachung von Türen. Eine externe
Scharfschaltung ist erst möglich, wenn die Riegelschaltkontakt-Gruppe als geschlossen er-
kannt wird.
8. Scharf- / Unscharf- ruppe
Die Scharf-/Unscharf-Gruppe dient zur Scharfschaltung des Funk-Alarmsystems. Die Scharf-
schaltung kann erfolgen über die Funk-Alarmzentrale, den Schlüsselschalter, das Funk-
Türmodul oder den Funk-Handsender scharf/ unscharf.

Scharfschalten bei Anwesenheit /Abwesenheit

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen dem sogenannten extern scharfen Zustand (Be-
treiber ist abwesend) und dem intern scharfen Zustand (Betreiber ist anwesend).
Beim extern scharfen Zustand werden alle Melder ausgewertet und bei Auftreten eines Alar-
mereignisses werden alle extern angeschlossenen Alarmgeber angesteuert. Beim intern
scharfen Zustand werden nur die Melder ausgewertet, die während der Installation auf die
Gruppe Extern programmiert wurden. Tritt im intern scharfen Zustand ein Alarmereignis ein,
wird nur die Innensirene angesteuert. Um ein freies Bewegen im Objekt bei anwesenheits-
scharf zu erlauben, besteht die Möglichkeit Melder für den intern scharfen Zustand zu sperren
(auszuschalten). Es ist darauf zu achten, daß die Melder die gesperrt werden sollen, während
der Installation auf der Gruppe Intern zusammengefaßt werden. Dieses Ausschalten gilt nur
für den intern scharfen Zustand, beim extern scharfen Zustand werden diese Melder automa-
tisch wieder zu
geschaltet.
Zwangsläufige Scharfschaltung
Zwangsläufige Scharfschaltung bedeutet, daß sich ein Funk-Alarmsystem nur dann scharf-
schalten läßt, wenn sich die Funk-Alarmzentrale im sogenannten scharfschaltbereiten Zu-
stand befindet. Dies heißt, es dürfen keine Türen oder keine Fenster geöffnet sein (Meldelini-
en nicht gestört), es darf keine Störung und kein Alarm anliegen.
Zwangsläufige Unscharfschaltung
Zwangsläufige Unscharfschaltung bedeutet, daß der Betreiber nur dann in den sog. Sicherungsbereich
(also z.B. in sein Haus) gelangen kann, wenn vorher unscharf geschaltet wurde, um selbstausgelöste
Alarme zu vermeiden.
Wird ausschließlich, z.B. mit einem Handsender extern scharf/unscharf geschaltet, also keine
zwangsläufige Unscharfschaltung vorgesehen, dann wird natürlich, wenn vergessen wird
unscharf zu schalten, sofort beim Öffnen der Tür Hauptalarm ausgelöst (90% aller Falscha-
larme sind lt. Polizeistatistik auf selbst ausgelöste Alarme zurückzuführen).

Meldereinzelidentifizierung

Grundsätzlich muß unterschieden werden zwischen Zentralen, die die Melder in Gruppen
einteilen, und Zentralen, die in der Lage sind, zusätzlich jeden Melder einzeln an der Zentrale
zu identifizieren.
Eine Meldereinzelidentifizierung ist in jedem Fall vorzuziehen, da jede Aktion, jede Störmel-
dung, schlichtweg jede Funktion des Melders einzeln an der Zentrale angezeigt wird. Hiermit
ist ein wesentlicher Vorteil bei der Störungssuche, aber auch eine wesentlich bessere Infor-
mation für den Betreiber vorhanden. Bei Zentralen, die über eine Gruppeneinteilung aus-
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