16. GARANTIEBEDINGUNGEN:
Für
nachweislich
unbrauchbar
Herstellungsfehlern gelten folgende Garantiezeiten ab Inbetriebnahme:
•
Kessel
•
Holzcontainer inkl. Kaminsystem und unbewegte Anlagenteile
•
Speicher
•
Sonnenkollektoren
•
Lager, Kettenräder, Ketten und alle bewegten Teile
•
Getriebemotoren, Pumpen
•
Elektronische Steuerung, Mess-, Schalt- und Regelgeräte
•
Brennschale und Flammrohr
* Die Betriebsstunden sind gleich der Brennerlaufzeit des Kessels.
Gewährleistungs- und Garantieansprüche können nur dann geltend gemacht werden, wenn die von
ÖkoFEN gelieferte Ware bestimmungsgemäß eingesetzt bzw. verwendet wurde und die von
ÖkoFEN vorgegebenen Betriebsbedingungen eingehalten werden.
Spezielle Garantiebedingungen für BRENNWERTKESSEL
Obig angeführte Garantiebedingungen / Herstellgarantien gelten nur dann, wenn folgende
Bedingungen eingehalten werden:
•
Mindestdurchmesser der Verbindungsleitung und des Kamins mind. 130 mm.
•
Der Brennwertkessel darf nur mit Pufferspeicher betrieben werden.
•
Es muss absolut gewährleistet sein, dass der Rücklauf zum Kessel max. 35° C beträgt – das bedingt
ein Niedertemperaturheizungssystem (Fußboden oder Wandheizung).
Freigabedatum: 10.06.2004
Montage u. Installationsanleitung
gewordene
geprüft u. freigegeben: TE/HH
Waren
oder
Teile
15.000 Betriebsstunden*/max. 5 Jahre
6.000 Betriebsstunden /max. 2 Jahre
6.000 Betriebsstunden /max. 2 Jahre
6.000 Betriebsstunden /max. 2 Jahre
6.000 Betriebsstunden /max. 2 Jahre
REVISION 08
Rev. Datum: 02/2009
PE/BA/022.D
infolge
von
Material-
max. 5 Jahre
max. 5 Jahre
max. 10 Jahre
Seite 86
od.