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Einleitung; Wichtige Vorschriften - D+H RZN 4416-M Gebrauchsanleitung

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Einleitung

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ( RWA´s ) sind sehr wichtige
Elemente des baulich vorbeugenden Brandschutzes.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes.
In einem Brandfall erfüllen sie wichtige Funktionen: Schutz von Menschenleben durch Schaf-
fung einer rauchfreien Schicht, wodurch Rettungswege für die Feuerwehr freigehalten wer-
den. Folgeschäden durch Brandgase werden vermindert und somit bleiben oft beträchtli-
che Sachwerte vor der Vernichtung bewahrt. Die Voraussetzung hierzu ist, dass die Anlagen
in einem Brandfall absolut zuverlässig funktionieren. Als Errichter dieser Anlagen sind nur
Elektrofachbetriebe mit einschlägigen Erfahrungen im Gefahrenmeldeanlagenbau oder
RWA-Fachbetriebe mit Elektrofachkräften zugelassen. Nur diese können die Verantwor-
tung für die Funktion übernehmen und eine Produkthaftung für die ganze Anlage sicherstel-
len (siehe Produkthaftungsgesetz BGBL.I S.2198 und BGB (Körperverletzung, Schadener-
satz)).
Eine regelmäßige Wartung und Überprüfung der Funktionsbereitschaft ist daher unerläß-
lich und sicherzustellen. Gefordert werden diese Leistungen nach den Vorschriften des
DIN, der VdS Schadenverhütung GmbH und den jeweiligen Ordnungsbehörden. Es wird
empfohlen, Wartungsarbeiten nur durch autorisierte Fachbetriebe durchführen zu lassen.
Nur eine regelmäßige und fachgerechte Wartung bringt
die notwendige und dauerhafte Funktionssicherheit.
Die von der D+H Mechatronic AG hergestellten und vertriebenen RWA-Anlagen und An-
lagenteile dürfen nur durch autorisierte Fachbetriebe installiert und gewartet werden. Zu
diesen autorisierten Fachbetrieben gehören alle D+H Mechatronic AG Service- und
Vertriebspartner, die durch regelmäßige Werksschulungen ihre Qualifikation und Erfah-
rung sicherstellen.
RWA-Anlagen müssen gemäß DIN 18232 Teil 2 Abs. 10.2, sowie VDE 0833 Teil 1 Abs. 5.3.4
für Gefahrenmeldeanlagen und den Herstellerrichtlinien einmal im Jahr durch autorisierte
Fachbetriebe gewartet werden.
Gemäß DIN VDE 0108 Teil 1 Abs. 9.1.1 müssen Akkumulatoren der Notstromversorgung
(Bleiakkumulatoren) halbjährlich durch eingewiesene Personen überprüft und jährlich durch
Fachfirmen gewartet werden. Für die in den D+H Mechatronic AG RWA-Anlagen eingesetz-
ten Akkumulatorentypen müssen VdS-Zulassungen vorliegen und von der D+H Mechatronic
AG für den Einsatz in den RWA-Anlagen freigegeben sein. Gemäß DIN 18232 Teil 2 Abs.
10.2 müssen die Prüfungen in einem Betriebsbuch vermerkt werden, welches der Betreiber
/ Bauherr auf Verlangen dem VdS bzw. der Bauaufsichtsbehörde vorlegen muss. Dieses
Betriebsbuch ist bei der D+H Mechatronic AG erhältlich (Art.-Nr.: 68.700.13)
Durchgeführte Wartungen müssen anhand einer D+H Mechatronic AG Wartungs- und Prüf-
bestätigung nachgewiesen werden.

Wichtige Vorschriften

Zu beachten sind die VDE 0833 für Gefahrenmeldeanlagen, VdS 2221, VDE 0100 für elek-
trische Anlagen, DIN 18232 für RWA-Anlagen, die Bestimmungen der örtlichen Feuerwehr
und des EVU für den Netzanschluss.
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RZN 4416-M Rev.:1.0

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