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Gewährleistung Und Haftung Bei Mängeln - Olimpia Gepida Bedienungsanleitung

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DEUTSCH
Tausch von Bauteilen beim schnellen Pedelec
Während des Genehmigungsverfahrens werden bestimmte Bauteile
festgelegt, deren Verwendung für dieses Fahrzeug zulässig ist. Das
heißt, dass die Zulassung nur gültig bleibt, wenn wieder Teile dieses
Typs oder Austauschteile, für die es Gutachten über eine Freigabe für
Ihr Pedelec gibt, verwendet werden.
Wenn Teile nachträglich geändert werden, verwenden Sie Originalteile
oder Austauschteile, für die es Gutachten über eine Freigabe für Ihr
Pedelec gibt oder Sie müssen eine Einzelabnahme beim TÜV
vornehmen lassen.
Anbauteile, die nur gegen gleiche Teile oder Teile mit einer Freigabe
getauscht werden dürfen:
1. Rahmen
8. Frontlicht
2. Gabel
9. Rücklicht
3. Motoreinheit
10. Nummernschildhalter
4. Batterie
11. Seitenständer
5. Reifen
12. Lenker
6. Felgen
13. Vorbau
7. Bremsanlage
Wenn Sie den Akku Ihres Pedelecs verschicken, müssen Sie
besondere Auflagen beachten. Informieren Sie sich beim
Herstelleroder Fachhändler über die für Sie geltenden Vorschriften.
Wenn Sie Ihr Pedelec im Auto transportieren, müssen Sie den Akku
abnehmen und getrennt transportieren.
Gewährleistung und Haftung bei Mängeln
In Deutschland/Österreich und allen Staaten, die dem EU-Recht
unterliegen, gelten teilweise vereinheitlichte Bedingungen zur
Gewährleistung/Sachmän-gelhaftung. Informieren Sie sich über die für
Sie geltenden nationalen Vorschriften.
Im Geltungsbereich des EU-Rechts wird vom Verkäufer mindestens in
den ersten zwei Jahren nach Kaufdatum Sachmängelhaftung gewährt.
Diese erstreckt sich auf Mängel, die schon bei Kauf/ Übergabe
vorhanden waren. In den ersten sechs Monaten wird darüber hinaus
vermutet, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.
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Voraussetzung einer Eintrittspflicht des Verkäufers ist, dass bei
Gebrauch und Wartung alle vorgegebenen Bedingungen eingehalten
wurden. Diese finden Sie in den Kapiteln dieser Bedienungsanleitung
und den beiliegenden An-leitungen der Komponentenhersteller.
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A
In Deutschland /Österreich können Sie in einem ersten Schritt
Nacherfüllung verlangen. Schlägt diese endgültig fehl, was nach
zweimaligem Versuch der Nacherfüllung vermutet wird, haben Sie das
Recht auf Minderung oder können vom Vertrag zurücktreten.
CH In der Schweiz ist die Haftung auf ein Jahr nach Kaufdatum
beschränkt. Bei Auftreten eines Mangels haben Sie die Wahl zwischen
Wandelung, Minderung und Nachlieferung oder allenfalls Nachbesserung.
Die Haftung für Sachmängel erstreckt sich nicht auf normalen Verschleiß
im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs. Bauteile des Antriebs
und der Verzögerungseinrichtungen sowie Bereifung, Leuchtmittel und
Kontaktstellen des Fahrers mit dem Fahrrad unterliegen funktionsbedingt
einem Verschleiß, bei Pedelecs und E-Bikes auch die Batterie.
Wenn der Hersteller Ihres Fahrrades oder Pedelecs/E-Bikes andere,
zusätzliche Garantien gewährt, steht dies auf Seite U7 im Umschlag.
Die näheren Bedingungen der Reichweite und einer möglichen
Inanspruchnahme einer solchen Garantie entnehmen Sie bitte den
jeweiligen Ga-rantiebedingungen.
Bei Eintreten eines Defekts/Haf-tungsfalles wenden Sie sich an
IhrenFachhändler. Heben Sie zum Nachweis alle Kaufbelege und
Inspektionsnachweise auf.
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