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Recyclinginformationen - Lenovo ThinkVision X24-20 Bedienungsanleitung

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Recyclinginformationen

Lenovo bittet Inhaber von IT-Geräten, diese nach Ablauf deren Nutzungsdauer verantwortungsvoll
zu recyceln. Lenovo unterstützt Geräteinhaber mit einer Vielzahl von Programmen und
Dienstleistungen bei der Entsorgung ihrer IT-Geräte. Informationen zum Recycling von Lenovo-
Produkten finden Sie unter:
http://www.lenovo.com/lenovo/environment/recycling
Alte Lenovo-Geräte oder -Monitore sammeln und recyceln
Falls Sie ein Mitarbeiter des Unternehmens sind, müssen Sie Ihren Lenovo-Computer oder
-Monitor, die Eigentum des Unternehmens sind, gemäß dem Gesetz zur Förderung der effektiven
Nutzung von Rohstoffen entsorgen. Computer und Monitore werden als industrieller Müll
eingestuft und müssen von einem gewerblichen Müllentsorgungsunternehmen mit staatlicher
Zulassung entsprechend entsorgt werden. Lenovo Japan wird mit seinem PC-Sammlungs- und
Recyclingdienst für die Sammlung, Wiederverwertung und das Recycling alter Computer und
Monitore den Anforderungen des Gesetzes zur Förderung der effektiven Nutzung von Rohstoffen
gerecht. Nähere Informationen finden Sie auf der Lenovo-Webseite unter
http://www.lenovo.com/recycling/japan. Im Einklang mit dem Gesetz zur Förderung der effektiven
Nutzung von Rohstoffen haben wir am 1. Oktober 2003 mit der Sammlung und dem Recycling von
privat genutzten Computern und Monitoren durch den Hersteller begonnen. Diese Dienstleistung
ist kostenlos für alle privat genutzten Computer, die nach dem 1. Oktober 2003 verkauft wurden.
Nähere Informationen finden Sie auf der Lenovo-Webseite unter
http://www.lenovo.com/recycling/japan.
Entsorgung von Lenovo Computerteilen
Einige Lenovo-Computer, die in Japan verkauft werden, enthalten möglicherweise Komponenten
mit Schwermetallen oder umweltschädlichen Substanzen. Entsorgen Sie solche Komponenten,
wie z.B. Platinen oder Treiber, ordnungsgemäß anhand der oben beschriebenen Methode für die
Sammlung und das Recycling alter Computer und Monitore.
Nachstehende Informationen gelten nur für EU-Mitgliedsstaaten:
Das rechts gezeigte Zeichen zeigt die Übereinstimmung mit der Richtlinie
2012/19/EU über die Entsorgung von elektrischen und elektronischen
Altgeräten (WEEE) an. Dieses Zeichen zeigt an, dass dieses elektronische
Geräte nicht über den gewöhnlichen, unsortierten Hausmüll entsorgt werden
darf, sondern entsprechend den örtlichen behördlichen Regelungen über die
Rückgabe- und Sammelsysteme zu entsorgen ist.
Anhang B. B-2

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Diese Anleitung auch für:

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