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Electrolux JFC 50800 Benutzerinformation Seite 21

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Garantie/Kundendienst
ÖSTERREICH
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ÖSTERREICH
ÖSTERREICH
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Sehr geehrter Kunde!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglückwünschen Sie zum Erwerb eines Gerätes
aus dem Electrolux Konzern.
Für dieses Gerät räumen wir Ihnen, als Verbraucher im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes gemäß den nachstehenden Bedingungen, eine besondere
Garantie ein, die Ihnen zusätzliche Rechte gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und erstreckt sich
über einen Zeitraum von 24 Monaten. Wir empfehlen daher, den Kaufbeleg unbedingt
aufzubewahren.
2. Die Garantie umfasst Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Material- und / oder
Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Auftreten
angezeigt werden. Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder Mängel, die durch nicht
vorschriftsgemäße Handhabung des Gerätes, durch Nichtbeachtung der
Einbauvorschriften und Gebrauchsanweisungen und durch Reparaturen oder Eingriffe, die
von Personen vorgenommen wurden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, verursacht
wurden. Werden unsere Geräte mit Ersatzteilen oder Zubehörteilen versehen, die keine
Originalteile sind und wurde dadurch ein Defekt verursacht, ist dieser ebenfalls nicht durch
die Garantie gedeckt. Von der Garantiezusage ausgenommen sind Verschleißteile (z.B.:
Keilriemen, Kohlebürsten, Leuchtmittel, usw.).
3. Die Garantiezusage umfasst die Behebung oben dargestellter Mängel am Gerät
innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels durch Verbesserung. Die zu
diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits-, und
Materialkosten werden von uns getragen. Über die Verbesserung hinausgehende
Ansprüche werden durch diese Garantie nicht eingeräumt. Verbesserungsarbeiten werden,
soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst in unseren Kundendienstwerkstätten,
durchgeführt. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Es ist jeweils der Kaufbeleg mit
Kauf- bzw. Lieferdatum vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie
eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für ausgewechselte Teile endet mit der
Garantiefrist für das ganze Gerät.
5. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des
Gerätes entstandener Schäden sind - soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich
angeordnet ist - ausgeschlossen.
6. Durch diese Garantie wird der Gewährleistungsanspruch des Kunden gegen den
Händler, bei dem er das Gerät gekauft hat, weder eingeschränkt noch aufgehoben.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem neuen Gerät und erlauben uns, Sie darauf
aufmerksam zu machen, dass Ihnen auch nach Ablauf der Garantie unser
Werkskundendienst und unsere Servicepartner gerne mit Rat und Tat zur Verfügung
stehen. Electrolux Hausgeräte GmbH

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