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EuroLite Mirrorball 20 cm Montageanleitung
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MONTAGEANLEITUNG
INSTALLATION INSTRUCTIONS
Safety Mirrorball
20 cm
Für weiteren Gebrauch aufbewahren!
Keep this manual for further needs!
© COPYRIGHT
Nachdruck verboten!
All rights reserved!
Inhaltsverzeichnis
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Inhaltszusammenfassung für EuroLite Mirrorball 20 cm

  • Seite 1 MONTAGEANLEITUNG INSTALLATION INSTRUCTIONS Safety Mirrorball 20 cm Für weiteren Gebrauch aufbewahren! Keep this manual for further needs! © COPYRIGHT Nachdruck verboten! All rights reserved!
  • Seite 2: Sicherheitshinweise

    - diese Betriebsanleitung genau beachten. EINFÜHRUNG Wir freuen uns, dass Sie sich für eine EUROLITE Spiegelkugel entschieden haben. Nehmen Sie die Spiegelkugel aus der Verpackung. Prüfen Sie zuerst, ob Transportschäden vorliegen. In diesem Fall nehmen Sie das Gerät nicht in Betrieb und setzen sich bitte mit Ihrem Fachhändler in Verbindung.
  • Seite 3: Installation

    Wird die Spiegelkugel anders verwendet als in dieser Bedienungsanleitung beschrieben, kann dies zu Schäden am Produkt führen und der Garantieanspruch erlischt. Außerdem ist jede andere Verwendung mit Gefahren, wie z. B. Abstürzen verbunden. GERÄTEÜBERSICHT (1) Spiegelkugelmotor (2) Motorachse (3) Schraubkettenglied (4) Spiegelkugelkette (5) Befestigungsöse (6) Spiegelkugel...
  • Seite 4 Vergewissern Sie sich vor der Montage, dass die Montagefläche mindestens 10 kg Punktbelastung aushalten kann. Für die Spiegelkugel 20 cm darf ausschließlich der EUROLITE MD-1515 Sicherheits-Drehmotor, Best.-Nr. 50301300 oder ein sicherheitstechnisch mindestens gleichwertiger Motor verwendet werden. Die Spiegelkugel muss über eine geeignete Aufhängung (siehe oben) mit dem Motor verbunden werden.
  • Seite 5: Reinigung Und Wartung

    LEBENSGEFAHR! Vor der ersten Inbetriebnahme muss die Einrichtung durch einen Sachverständigen geprüft werden! REINIGUNG UND WARTUNG Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.

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