7.2
Kommissionieren bis zur 2. Ebene
54
55
14
56
Der Fahrerplatz ist so gestaltet, dass der Fahrer mit Hilfe der Haltebügel (54) auf die
Stufe (56) steigen kann, um beim Kommissionieren in der 1. Ebene höher gelegene
Gegenstände zu erreichen. Hierbei darf sich der Bediener nicht am Jet- Pilot bzw. der
Deichsel (o) festhalten, sondern nur an den Haltebügeln (54) der erhöhten
Rückenlehne. Der Bediener darf bei dieser Tätigkeit keine Bedienelemente
betätigen. Die Option Tastbetrieb Fahrschalter darf bei dieser Ausbaustufe nicht
verwendet werden.
Das Kommissionieren in der 2. Ebene ist nur zulässig, wenn das Flurförderzeug mit
einem Geländer (55,o) auf der Batteriehaube ausgestattet ist. In diesem Fall kann
der Fahrer über eine Stufe (56) durch Festhalten am Geländer (55,o) auf die
rutschsichere Standfläche (14) der Batteriehaube steigen, um in der 2. Ebene
gelegene Gegenstände zu erreichen.
WARNUNG!
Absturzgefahr beim Betreten der Batteriehaube ohne Geländer
Das Aufsteigen auf die Batteriehaube ohne Geländer (55) ist verboten, da die Gefahr
des Herabfallens von der Batteriehaube besteht!
Batteriehaube nur mit montiertem Geländer betreten.
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