1-HINWEISE UND GARANTIEBEDINGUNGEN
VORSCHRIFTEN FÜR DIE INSTALLATION
Das Produkt ist ein Heizkessel für den Betrieb mit Holzpellets.
Die Installation muss gemäß den im Folgenden genannten Vorschriften erfolgen:
D.L. Nr. 93 vom 25. Februar 2000 (in Italien)
Umsetzung der Richtlinie 97/23/EG (P.E.D.) zu Druckgeräten.
ANWENDUNGSBEREICH: Geräte, die mit flüssigen (Naphta, Diesel, Heizöl) und festen Brennstoffen befeuert werden.
GESETZ Nr. 46 vom 5. März 1990 und entsprechende Umsetzungsbestimmung D.P.R. 447 vom 6. Dezember 1991 (und spätere
Änderungen) sowie D.M. 37 vom 22. Januar 2008 (in Italien)
Normen für die Anlagensicherheit
ANWENDUNGSBEREICH: ohne Begrenzung der Nennheizleistung.
Norm UNI 10847 von 03/2000
Einzelabgasanlagen für Wärmeerzeuger, die mit flüssigen und festen Brennstoffen betrieben werden. Wartung und Kontrolle. Grundsätze
und Verfahrensweisen.
ANWENDUNGSBEREICH: Anlagen, die mit festen und flüssigen Brennstoffen betrieben werden.
GESETZ Nr. 10 vom 9. Januar 1991 und entsprechende Umsetzungsbestimmung D.P.R. 412 vom 26. August 1993 (und spätere
Änderungen), D.P.R. 551 vom 21. Dezember 1999 (in Italien).
Regelung zur Änderung von D.P.R. 412 hinsichtlich Planung, Installation, Betrieb und Wartung von Gebäudeheizungsanlagen im Sinne
der Energieeinsparung.
ANWENDUNGSBEREICH: ohne Begrenzung der Nennheizleistung.
GESETZ Nr. 186 vom 01.03.1968
Installationsnorm CEI 64-8 / 2. Ausg.
Elektrische Verbraucheranlagen mit Nennspannung nicht über 1000 V bei Wechselstrom bzw. 1500 V bei Gleichstrom.
Installationsnorm CEI 64-8 / 1. Ausg.
Elektrische Verbraucheranlagen in Gebäuden mit Wohn- und ähnlichen Nutzungen.
Norm UNI 10683 von 09/2005
Anlagen, die mit Brennholz oder anderen festen Biobrennstoffen betrieben werden.
Installationsanforderungen
ANWENDUNGSBEREICH: Anlagen, die mit Brennholz oder anderen festen Biobrennstoffen betrieben werden, mit thermochemischer
Leistung am Feuerraum unter 35 kW.
Für die ordnungsgemäße Installation wird ein Plan der Heizungsanlage benötigt, der wie folgt gemäß den örtlich
geltenden Normen und Bestimmungen erstellt wurde:
Für die Heizungsanlage - EN 303-5/2000 - "Heizkessel. Teil 5: Heizkessel für Festbrennstoffe mit manueller oder automatischer
•
Beschickung, mit bis zu 300 kW Heizleistung. Begriffe, Anforderungen, Prüfungen und Kennzeichnung".
•
Örtliche Anforderungen für den Schornsteinanschluss.
•
Örtliche Brandschutz-Anforderungen.
Für den Leistungsstromkreis - EN 60335-1/2008- "Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 1:
•
Allgemeine Anforderungen".
Dieses Gerät muss gemäß den Vorgaben der im Installationsland des Heizkessels geltenden Normen installiert werden.
Technischer Dienst - Vorbehaltene Rechte - Nachdruck verboten
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