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AVM FRITZ!Box 7490 Kurzanleitung Seite 68

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Kindersicherung: Zugangsprofile für die Internetnutzung
Erlaubte Internetseiten
Der Zugriff auf Internetseiten mit unerwünschten Inhalten
kann mithilfe von Filtern gesperrt werden. Es gibt folgende Fil-
termöglichkeiten:
FRITZ!Box 7490
HTTPS-Abfragen verbieten: Sie können HTTPS-Abfragen
verbieten. HTTPS wird zum Beispiel für den Aufruf von
Facebook und Gmail und beim Online-Banking verwen-
det.
Internetseiten mit der Whitelist erlauben:
Die Whitelist ist eine Filterliste, deren Verwendung
sich anbietet, wenn der Zugriff nur für einige Internet-
seiten erlaubt sein soll.
Die Internetseiten, die in der Whitelist eingetragen
sind, sind für den Zugriff erlaubt.
Bei Verwendung der Whitelist können genau die in
der Liste eingetragenen Internetseiten aufgerufen
werden und keine anderen.
Internetseiten mit der Blacklist sperren:
Die Blacklist ist eine Filterliste, deren Verwendung
dann sinnvoll ist, wenn der Zugriff auf die meisten
Internetseiten erlaubt sein soll und die Anzahl der
nicht erlaubten Internetseiten überschaubar ist.
Die Internetseiten, die in der Blacklist eingetragen
sind, sind für den Zugriff gesperrt.
BPjM-Modul: In die Blacklist kann das BPjM-Modul
integriert werden, eine von der Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien herausgegebene Liste
von indizierten Internetseiten mit jugendgefährden-
den Inhalten.
Wird die Blacklist verwendet, dann kann keine Inter-
netseite über ihre IP-Adresse aufgerufen werden. Das
gilt auch für Internetseiten, die nicht in der Blacklist
eingetragen sind.
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