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Miele S 560 - S 578 Gebrauchsanweisung Seite 50

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Garantie
Luxemburg
V. Zusätzliche Bestimmungen
Um in den Genuss der Garantie zu kommen, muss der Kaufbeleg mit Kauf- oder Lieferdatum zurückgeschickt
werden. Der Endgebraucher kann dieses Datum bei Miele eintragen lassen durch eine korrekt ausgefüllte Angabe
des Inbetriebnahmedatums, die entweder per Post oder per Internet unter der Adresse: www.miele.lu zugeschickt
werden kann.
Durch diese Informationen kann eine optimale Dienstleistung von Miele erfolgen und der Endgebraucher wird über
Neuheiten und Dienstleistungen informiert.
Die persönlichen Informationen dürfen zu jeder Zeit an Organisationen weitergeleitet werden, die vertraglich an Miele
s.à r.l. gebunden sind.
Der Endgebraucher hat das Recht, laut bestehendem Gesetz in Verbindung mit dem Datenschutz, zu jeder Zeit die
Eintragungen zu verbessern oder einzusehen.
Anträge zur Annullierung der Bestellung, Wertminderung oder Schadensersatzforderungen sind ausgeschlossen,
soweit sie nicht von gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen sind.
Die Garantiebedingungen gelten nur für Geräte, die im Großherzogtum Luxemburg eingekauft und benutzt werden.
Wenn das Gerät außerhalb des Großherzogtums aufgestellt oder aber im Ausland eingekauft und im Großherzogtum
aufgestellt wird, so ist der Käufer dazu verpflichtet, zu prüfen, ob es mit den technischen Gegebenheiten und
Vorschriften des Aufstellungsortes (Gasart, Spannung, Frequenz, klimatische Verhältnisse, Installationsnormen, usw.)
im Einklang ist. Pannen, die durch unvorschriftmässigen Anschluss oder eventuelle Umbauten entstehen, fallen nicht
unter die Garantiebestimmungen.
Sollte der Zugang zum reparierenden Gerät länger als 30 Minuten dauern, werden die Kosten der zusätzlichen Zeit
dem Kunden angerechnet.
Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Luxemburg.
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Diese Anleitung auch für:

S 711 - s 749S 812 - s 849

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