Brandschutz
Brandschutz im Strahlungsbereich
Im Strahlungsbereich des Sichtfensters dürfen im Abstand von 120 cm keine
brennbaren Bauteile und Möbel aufgestellt werden. Dieser Abstand kann auf 40 cm
verringert werden, wenn zwischen Feuerstätte und brennbaren Bauteilen ein
beidseitiges belüftetes Strahlschutzblech aufgestellt wird.
Die Feuerstätte darf nicht verändert werden!
Brandschutz auer halb des Strahlungsbereichs
Sicherheitsabstände zu brennbaren Bauteilen
150mm hinter dem Ofen
450mm zur Seite
200mm bei Eckaufstellung 45°
(nächste Seite)
1200mm vor dem Ofen
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