Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Aufstellungsvorschriften - REMKO CLK 100 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

§ 44 Raumtrocknung
(2) zum Austrocknen von Räumen mit einer für die Ver-
brennung ausreichenden Luftzufuhr dürfen abweichend
von § 38 Abs. 3 Heizgeräte betrieben werden, ohne
dass die Abgase über Abgaszüge ins Freie geleitet wer-
den. In diesen Räumen ist der ständige Aufenthalt von
Personen verboten. Auf das Verbot ist durch Schilder
an den Eingängen der Räume hinzuweisen.
§ 53 Prüfung
(2) Die Geräte sind entsprechend den Einsatzbedingun-
gen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal,
durch einen Sachkundigen auf ihren arbeitssicheren
Zustand prüfen zu lassen.
Der Brenner ist auf seine Abgaswerte zu überprüfen.
§ 54 Überwachung
(1) Die mit der Bedienung der Geräte beauftragten Per-
sonen haben die Geräte bei Arbeitsbeginn auf augen-
fällige Mängel an den Bedienungs- und Sicherheitsein-
richtungen sowie auf das Vorhandensein der Schutzein-
richtungen zu überprüfen.
(2) Werden Mängel festgestellt, ist der Aufsichtführende
zu verständigen.
(3) Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit des Gerätes
gefährden, ist dessen Betrieb einzustellen.
§ 55 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 710 Abs. 1 der Reichs-
versicherungsordnung (RVO) handelt, wer vorsätzlich
oder fahrlässig den Bestimmungen der
§§ 37, 38 Abs. 1 bis 3 und 5
§ 44 Abs. 2, § 53 Abs. 2 oder § 54 zuwiderhandelt

Aufstellungsvorschriften

Für den Baustelleneinsatz aller Geräte gelten grund-
sätzlich die Sicherheitsrichtlinien der Bauberufsgenos-
senschaften sowie die jeweiligen Landesbauordnungen.
Der Elektroanschluss der Geräte muss nach VDE
0100 § 55 an einen besonderen Speisepunkt mit
Fehlerstromschutzeinrichtung erfolgen.
Die Geräte fallen unter den Geltungsbereich der Ver-
ordnung über Kleinfeuerungsanlagen - 1.BImSchV. Der
Betreiber ist verpflichtet, innerhalb von vier Wochen
nach Inbetriebnahme der Feuerungsanlage diese dem
zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister anzuzeigen.
Aufstellung im Freien
Um Beschädigungen der Geräte zu vermeiden, müssen
diese im Freien witterungsbeständig geschützt aufge-
stellt werden.
Die Verwendung einer Brennerabdeckung (REMKO-
Zubehör) ist empfehlenswert.
Durch den Gerätebetrieb dürfen keine Gefahren oder
unzumutbare Belästigungen entstehen können.
Aufstellung in geschlossenen, gut belüfteten Räu-
men ohne Kaminanschluss
Der Betrieb der Geräte ist zulässig, wenn die unter
§ 38 Abs. 4 aufgeführten zur Verbrennung benötigten
Mindestluftmengen zugeführt werden. Eine zuverlässi-
ge Abfuhr der Verbrennungsgase muss auf jeden Fall
sichergestellt sein, um eine unzulässige Schadstoffbe-
lastung der Luft auszuschließen.
– Frischluft wird von unten zugeführt
– Abgase werden nach oben abgeführt.
Raumbeheizung
Warmlufterzeuger dürfen zur Raumbeheizung nur mit
Raumthermostat (Zubehör) betrieben werden.
Die Zufuhr der zur einwandfreien Verbrennung notwen-
digen Frischluft muss sichergestellt werden. Dieses ge-
schieht sinnvollerweise durch Fenster und Türen oder
durch ausreichend groß dimensionierte Öffnungen in
der Außenwand.
Achtung!
Vermeiden Sie Unter- bzw. Überdruck im Aufstellungs-
raum, da dieses unweigerlich zu verbrennungstechni-
schen Störungen führt.
Achten Sie unbedingt auf eine auf die jeweilige Geblä-
seleistung (siehe Typenschild) angepasste Ansaug-
und Abluftöffnung.
Sollte dies nicht möglich sein, ist der Gebläsebrenner
ggf. mit einer separaten Verbrennungsluftzufuhr zu ver-
sehen.
Sicherheitsabstände
Um einen sicheren Gerätebetrieb zu gewährleisten,
müssen folgende Sicherheitsabstände eingehalten wer-
den:
– nach oben, ohne Abgasanschluss
– nach oben, zu feuerhemmender Decke
– seitlich, zu nicht brennbaren Teilen
– Ausblasseite, zu nicht brennbaren Teilen
– Ansaugseite, für ungestörte Luftzufuhr
Fußboden und Decke müssen feuerhemmend sein.
Ansaug- und Ausblasquerschnitte dürfen nicht verengt
werden.
3,0 m
1,5 m
0,6 m
3,0 m
1,0 m
5

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Clk 130Clk 160

Inhaltsverzeichnis