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Sicherheitshinweise; Bestimmungen Für Warmlufterzeuger - REMKO CLK 100 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitshinweise

Beim Einsatz des Gerätes sind grundsätzlich immer
die jeweiligen örtlichen Bau-, Brandschutz- sowie
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu beach-
ten.
l
Das Gerät darf nur von Personen bedient werden,
die in der Bedienung des Gerätes unterwiesen wor-
den sind.
l
Das Gerät muss so aufgestellt und betrieben wer-
den, dass die Beschäftigten durch Abgase und
Strahlungswärme nicht gefährdet werden und keine
Brände entstehen können.
l
Das Gerät darf in Räumen nur dann aufgestellt und
betrieben werden, wenn dem Gerät eine für die Ver-
brennung ausreichende Luftmenge zugeführt wird.
l
Ortsveränderliche Brennstoffbehälter dürfen nur un-
ter Beachtung der Technischen Regeln für brennba-
re Flüssigkeiten „TRBF 210 und 280" aufgestellt
werden.
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Das Gerät darf ohne Abgasführung nur in gut ge-
lüfteten Räumen betrieben werden.
Der ständige Aufenthalt von Personen im Aufstel-
lungsraum ist nicht gestattet. Entsprechende Ver-
botsschilder sind an den Eingängen anzubringen.
l
Das Gerät darf nur auf nicht brennbarem Untergrund
aufgestellt werden.
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Das Gerät darf nicht in feuer- und explosionsgefähr-
deter Umgebung aufgestellt und betrieben werden.
l
Eine Sicherheitszone von 1,5 m um das Gerät her-
um, sowie mind. 3 m vom Geräteausblas, auch bei
nicht brennbaren Gegenständen, ist einzuhalten.
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Das Ansaugschutzgitter muss immer frei von
Schmutz und losen Gegenständen sein.
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Niemals fremde Gegenstände in das Gerät stecken.
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Das Gerät darf keinem direkten Wasserstrahl aus-
gesetzt werden.
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Alle Elektrokabel außerhalb des Gerätes vor Be-
schädigungen (z.B. durch Tiere usw.) schützen.
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Bei Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten ist
grundsätzlich der Netzstecker aus der Netz-
steckdose zu ziehen.
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Bestimmungen für
Warmlufterzeuger
Die Geräte fallen unter den Geltungsbereich der Unfall-
verhütungsvorschrift „Heiz-, Flämm- und Schmelzgerä-
te für Bau- und Montagearbeiten" (VBG 43) vom 1. Ok-
tober 1992.
Beim Einsatz der Geräte sind die örtlichen Bau-, Brand-
schutz- sowie berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
zu beachten.
Auszug aus der Unfallverhütungsvorschrift (VBG 43):
§ 37 Bedienungspersonen
Die Geräte dürfen nur von Personen bedient werden,
die in der Bedienung der Geräte unterwiesen worden
sind.
§ 38 Aufstellung
(1) Die Geräte müssen standsicher aufgestellt werden.
(2) Die Geräte müssen so aufgestellt und betrieben
werden, dass die Beschäftigten durch Abgase und
Strahlungswärme nicht gefährdet werden und keine
Brände entstehen können.
(3) Die Geräte dürfen in Räumen nur dann aufgestellt
und betrieben werden, wenn den Geräten eine für die
Verbrennung ausreichende Luftmenge zugeführt wird
und die Abgase über Abgaszüge ins Freie geleitet wer-
den.
Eine für die Verbrennung ausreichende natürliche Luft-
zufuhr ist gegeben, wenn z.B. der Rauminhalt in m³
mindestens der 10-fachen Nennwärmebelastung in kW
aller im Raum in Betrieb befindlichen Geräte entspricht
und durch Fenster und Türen ein natürlicher Luftwech-
sel sichergestellt ist.
(4) Abweichend von Absatz 3 dürfen die Geräte ohne
Abgasführung in Räumen betrieben werden, wenn die-
se gut be- und entlüftet sind und der Anteil gesundheits-
schädlicher Stoffe in der Atemluft keine unzuträgliche
Konzentration erreicht.
Eine gute natürliche Be- und Entlüftung ist gegeben,
wenn z.B.
1. der Rauminhalt in m³ mindestens der 30-fachen
Nennwärmeleistung aller im Raum in Betrieb befindli-
chen Geräte entspricht und durch Fenster und Türen
ein natürlicher Luftwechsel sichergestellt ist, oder
2. nicht verschließbare Öffnungen für Zu- und Abluft in
der Nähe von Decke und Boden vorhanden sind, deren
Größe in m² mindestens der 0,003-fachen Nennwärme-
belastung in kW aller im Raum in Betrieb befindlichen
Geräte entspricht.
5) Die Geräte dürfen nicht in feuer- und explosionsge-
fährdeten Räumen und Bereichen aufgestellt und be-
trieben werden.

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