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Devolo dLAN HS Ethernet Handbuch Seite 25

Ethernet adapter
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d)
wenn die Schäden durch unsachgemäße Behandlung – insbesondere durch Nichtbeachtung
der Systembeschreibung und der Betriebsanleitung – aufgetreten sind,
e)
wenn das Gerät durch hierfür nicht von devolo beauftragte Personen geöffnet, repariert oder
modifiziert wurde,
f)
wenn das Gerät mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist,
g)
wenn der Garantieanspruch nicht gemäß Ziffer 3a) oder 3b) gemeldet worden ist.
5
Bedienungsfehler
Stellt sich heraus, dass die gemeldete Fehlfunktion des Gerätes durch fehlerhafte Fremd-Hardware,
-Software, Installation oder Bedienung verursacht wurde, behält devolo sich vor, den entstandenen
Prüfaufwand dem Erwerber zu berechnen.
6
Ergänzende Regelungen
a)
Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu devolo abschließend.
b)
Durch diese Garantie werden weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Wandlung
oder Minderung, nicht begründet. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechts-
grund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B. bei Personenschäden oder Schäden an
privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder
der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
c)
Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, mittelba-
ren oder Folgeschäden.
d)
Für Datenverlust und/oder die Wiederbeschaffung von Daten haftet devolo in Fällen von leich-
ter und mittlerer Fahrlässigkeit nicht.
e)
In Fällen, in denen devolo die Vernichtung von Daten vorsätzlich oder grob fahrlässig verur-
sacht hat, haftet devolo für den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger
und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre.
f)
Die Garantie bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.
g)
Gerichtsstand ist Aachen, falls der Erwerber Vollkaufmann ist. Hat der Erwerber keinen allge-
meinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder verlegt er nach Vertragsab-
schluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der
Bundesrepublik Deutschland, ist devolos Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.
h)
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Kaufrecht gilt im
Verhältnis zwischen devolo und dem Erwerber nicht.
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Anhang
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devolo dLAN Highspeed Ethernet
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