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Betrieb Bedingungen; Erklärung Der Konformität Für Eu-Länder; Modem-Bestimmungen; Liste Zutreffender Länder - Acer MS2177 Benutzerhandbuch

Travelmate 2410 serie
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Betrieb bedingungen

Dieser Abschnitt erfüllt Teil 15 der FCC-Bestimmungen. Das Benutzen des Geräts
ist von folgenden Voraussetzungen abhängig: (1) Dieses Gerät erzeugt keine
schädlichen Störungen, und (2) das Gerät ist in der Lage, empfangene
Störungen aufzunehmen, einschließlich solcher Störungen, die eine
ungewünschte Operation verursachen.
Notice: Canadian users
This Class B digital apparatus complies with Canadian ICES-003.
Erklärung der Konformität für EU-Länder
Hiermit erklärt Acer, dass sich dieser/diese/dieses notebook PC Serie in
Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen und den anderen
relevanten Vorschriften der Richtlinie 1999/5/EC befindet. (Bitte finden Sie die
kompletten Zertifizierungsunterlagen unter:
http://global.acer.com/products/notebook/reg-nb/index.htm.)

Modem-Bestimmungen

TBR 21
Dieses Gerät wurde [Council Decision 98/482/EC - "TBR 21"] für
Einzelterminalverbindung zu einem PSTN (Public Switched Telephone Network)
zugelassen. Allerdings stellt diese Zulassung an sich, aufgrund der Unterschiede
zwischen den individuellen PSTNs, die in den unterschiedlichen Ländern
angeboten werden, keine vorbehaltslose Garantie für die erfolgreiche Funktion
an jedem PSTN-Termination Point dar. Falls Sie auf Probleme stoßen sollten,
wenden Sie sich zuerst an den Händler Ihres Geräts.
Liste zutreffender Länder
EU-Mitgliedstaaten Mai 2004: Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland,
Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die
Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden, Großbritannien, Estonien, Latvien,
Lithuanien, Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei Republik,
Slowenien, Zypern und Malta. Die Benutzung ist zugelassen in Ländern der
europäischen Union sowie: Norwegen, der Schweiz, Island und Liechtenstein.
Das Gerät muss im Einklang mit den Bestimmungen und Beschränkungen des
entsprechenden Landes benutzt werden. Für weitere Informationen wenden
Sie sich bitte an die zuständigen Behörden in den jeweiligen Ländern.

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