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Pioneer BDP-LX70 Bedienungsanleitung Seite 61

Inhaltsverzeichnis

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Zusätzliche Informationen
5. Ein Programm, das nichts von irgendeinem Teil der Bibliothek Abgeleitetes enthält, aber darauf ausgelegt ist, mit der Bibliothek zusammenzuarbeiten, indem
es mit ihr compiliert oder gelinkt wird, nennt man ein "Werk, das die Bibliothek nutzt" ("work that uses the Library"). Solch ein Werk, für sich allein genommen,
ist kein von der Bibliothek abgeleitetes Werk und fällt daher nicht unter diese Lizenz.
Wird jedoch ein "Werk, das die Bibliothek nutzt" , mit der Bibliothek gelinkt, so entsteht ein ausführbares Programm, das ein von der Bibliothek abgeleitetes
Werk (weil es Teile der Bibliothek enthält) und kein "Werk, das die Bibliothek nutzt" ist. Das ausführbare Programm fällt daher unter diese Lizenz. Paragraph
6 gibt die Bedingungen für die Weitergabe solcher ausführbarer Programme an.
Wenn ein "Werk, das die Bibliothek nutzt", Material aus einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, dann kann der Objektcode für das Werk ein
von der Bibliothek abgeleitetes Werk sein, selbst wenn der Quellcode dies nicht ist. Ob dies jeweils zutrifft, ist besonders dann von Bedeutung, wenn das
Werk ohne die Bibliothek gelinkt werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die genaue Grenze, von der an dies zutrifft, ist rechtlich nicht
genau definiert.
Wenn solch eine Objektdatei nur numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts und Zugriffsfunktionen sowie kleine Makros und kleine Inlinefunktionen
(zehn Zeilen lang oder kürzer) benutzt, dann unterliegt die Benutzung der Objektdatei keinen Beschränkungen, ohne Rücksicht darauf, ob es rechtlich
gesehen ein abgeleitetes Werk ist. (Ausführbare Programme, welche diesen Objektcode plus Teile der Bibliothek enthalten, fallen jedoch weiterhin unter die
Bestimmungen von Paragraph 6.)
Ansonsten können Sie, wenn das Werk ein von der Bibliothek abgeleitetes ist, den Objektcode für das Werk unter den Bedingungen von Paragraph 6
weitergeben. Alle ausführbaren Programme, welche dieses Werk enthalten, fallen ebenfalls unter Paragraph 6, gleichgültig, ob sie direkt mit der Bibliothek
selbst gelinkt sind oder nicht.
6. Als Ausnahme von den Bestimmungen der vorstehenden fünf Paragraphen dürfen Sie auch ein "Werk, das die Bibliothek nutzt", mit der Bibliothek
kombinieren oder linken, um ein Werk zu erzeugen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses unter Bedingungen ihrer eigenen Wahl weitergeben, sofern
diese Bedingungen Bearbeitungen für den eigenen Gebrauch des Empfängers und ein Reverse Engineering zum Beheben von Mängeln solcher
Bearbeitungen gestatten.
Sie müssen bei jeder Kopie des Werks deutlich erkennbar angeben, dass die Bibliothek darin genutzt wird und dass die Bibliothek und ihre Benutzung durch
die Lizenz abgedeckt sind. Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz mitgeben. Wenn das Werk bei seiner Ausführung Copyright-Vermerke anzeigt, müssen Sie
den Urheberrechtsvermerk für die Bibliothek mit anzeigen lassen und dem Benutzer einen Hinweis geben, der ihn zu einer Kopie dieser Lizenz führt. Ferner
müssen Sie eine der nachfolgend genannten Maßnahmen treffen:
a) Liefern Sie das Werk zusammen mit dem vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quellcode der Bibliothek aus, und zwar einschließlich jeglicher
in dem Werk angewandter Änderungen (wobei dessen Weitergabe gemäß den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muss); und wenn das Werk
ein ausführbares, mit der Bibliothek gelinktes Progamm ist, dann liefern Sie es zusammen mit dem vollständigen maschinenlesbaren "Werk, das die
Bibliothek nutzt", in Form von Objektcode und/oder Quellcode, so dass der Benutzer die Bibliothek verändern und dann erneut linken kann, um ein
verändertes ausführbares Programm zu erzeugen, das die veränderte Bibliothek enthält. (Es versteht sich, dass der Benutzer, der die Inhalte von
Definitionsdateien in der verändeten Bibliothek verändert, nicht notwendigerweise in der Lage sein wird, die Anwendung neu zu compilieren, um die
veränderten Definitionen zu benutzen.)
b) Benutzen Sie einen geeigneten "shared-library"-Mechanismus zum Linken mit der Bibliothek. Geeignet ist ein solcher Mechanismus, der (1) während der
Laufzeit eine im Computersystem des Benutzers bereits vorhandene Kopie der Bibliothek benutzt, anstatt Bibliotheksfunktionen in das ausführbare
Programm zu kopieren, und der (2) auch mit einer veränderten Version der Bibliothek, wenn der Benutzer eine solche installiert, richtig funktioniert,
solange die veränderte Version schnittstellenkompatibel mit der Version ist, mit der das Werk erstellt wurde.
c) Liefern Sie das Werk zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot, demselben Benutzer die oben in Paragraph 6a
genannten Materialien zu Kosten, welche die reinen Weitergabekosten nicht übersteigen, zur Verfügung zu stellen.
d) Wenn die Weitergabe des Werks dadurch erfolgt, dass die Möglichkeit des Abrufens einer Kopie von einem bestimmten Ort angeboten wird, bieten Sie
gleichwertigen Zugang zum Kopieren der oben angegebenen Materialien von dem gleichen Ort an.
e) Sie vergewissern sich, dass der Benutzer bereits eine Kopie dieser Materialien erhalten hat oder dass Sie diesem Benutzer bereits eine Kopie geschickt
haben.
Für ein ausführbares Programm muss die verlangte Form des "Werks, das die Bibliothek nutzt" alle Daten und Hilfsprogramme mit einschließen, die man
braucht, um daraus das ausführbare Programm zu reproduzieren. Als besondere Ausnahme jedoch brauchen die verteilten Materialien nichts von dem
zu enthalten, was üblicherweise (entweder als Quellcode oder in binärer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel,
Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm läuft – es sei denn, diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.
Es kann vorkommen, dass diese Anforderung im Widerspruch zu Lizenzbeschränkungen anderer, proprietärer Bibliotheken steht, die normalerweise nicht
zum Betriebssystem gehören. Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass Sie nicht gleichzeitig jene proprietären Bibliotheken und die vorliegende Bibliothek
zusammen in einem ausführbaren Programm, das Sie weitergeben, verwenden dürfen.
7. Sie dürfen Bibliotheks-Funktionseinheiten, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellen, zusammen mit anderen, nicht unter diese Lizenz fallenden
Funktionseinheiten in eine einzelne Bibliothek einbauen und eine solche kombinierte Bibliothek weitergeben, vorausgesetzt, dass die gesonderte Weitergabe
des auf der Bibliothek basierenden Werks einerseits und der anderen Funktionseinheiten andererseits ansonsten gestattet ist, und vorausgesetzt, dass Sie
die folgenden beiden Maßnahmen treffen:
a) Geben Sie zusammen mit der kombinierten Bibliothek auch eine Kopie desselben auf der Bibliothek basierenden Werks mit, die nicht mit irgendwelchen
anderen Funktionseinheiten kombiniert ist. Dies muss unter den Bedingungen der obigen Paragraphen weitergegeben werden.
b) Weisen Sie bei der kombinierten Bibliothek an prominenter Stelle auf die Tatsache hin, dass ein Teil davon ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist,
und erklären Sie, wo man die mitgegebene unkombinierte Form desselben Werks finden kann.
8. Sie dürfen die Bibliothek nicht vervielfältigen, verändern, weiter lizenzieren oder verbreiten oder mit ihr linken, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich
gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung sowie des Linkens mit der Bibliothek ist
unzulässig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser
Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Nichts anderes gibt Ihnen aber die Genehmigung, die Bibliothek
oder davon abgeleitete Werke zu modifizieren oder zu vertreiben. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem
Sie die Bibliothek (oder ein darauf basierendes Werk) verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren
Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung der Bibliothek oder eines darauf basierenden Werks.
10.Jedesmal, wenn Sie die Bibliothek (oder irgendein auf der Bibliothek basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen
Lizenzgeber die Lizenz, die Bibliothek entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verändern und mit ihr zu
linken. Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür
verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
11.Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt)
Bedingungen (durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien diese
Umstände Sie nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Bibliothek unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen
in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen Sie als Folge die Bibliothek überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum
Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung der Bibliothek durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen
erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung der Bibliothek zu
verzichten.Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Paragraph
seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten.
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