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Wartung; Amtliche Prüfungen - Dethleffs Motorcaravan 2011 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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13
13.1
Prüffristen
Motorcaravan - 12-10 - DE

Wartung

Kapitelübersicht
In diesem Kapitel finden Sie Hinweise zu amtlichen Prüfungen sowie zu Inspek-
tions- und Wartungsarbeiten am Fahrzeug.
Die Wartungshinweise betreffen im Einzelnen:
die Warmwasser-Heizung Alde
die Standheizung
die Klimaanlage
den Wechsel von Glühlampen und Leuchtstoffröhren
die AL-KO Hinterachse
Am Ende des Kapitels finden Sie wichtige Hinweise zur Ersatzteilbeschaffung.
Amtliche Prüfungen
An Fahrzeugen, die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, muss
gemäß § 29 StVZO regelmäßig eine amtliche Hauptuntersuchung (HU) ("TÜV",
"DEKRA") durchgeführt werden (siehe unten stehende Tabelle).
An Fahrzeugen, die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, muss
regelmäßig eine Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt werden (Prüffristen siehe
unten stehende Tabelle). Auf jeden Fall die Prüfplakette am vorderen Nummern-
schild beachten.
Für andere Länder gelten die dort gültigen Bestimmungen.
Alle 2 Jahre muss eine autorisierte Fachwerkstatt die Gasanlage prüfen. Dies gilt
auch für nicht angemeldete Fahrzeuge. Änderungen an der Gasanlage müssen
sofort von einer autorisierten Fachwerkstatt geprüft werden. Die autorisierte Fach-
werkstatt bescheinigt die Prüfung und den ordnungsgemäßen Zustand in einer
Gas-Prüfbescheinigung. Die Gasprüfplakette wird am Heck des Fahrzeugs in der
Nähe des Kennzeichens angebracht.
Den Gasdruckregler nach spätestens 10 Jahren ersetzen.
Abgasuntersuchung (AU)
Hauptuntersuchung (HU)
TÜV/DEKRA
Motor
technisch zul.
Gesamtmasse
Diesel
bis 3,5 t
Diesel
über 3,5 t bis
7,5 t
Diesel
bis 3,5 t
Diesel
über 3,5 t bis
7,5 t
219
13Wartung
Prüfung
erste AU nach
3 Jahren; danach alle
2 Jahre
jährlich
erste HU nach
3 Jahren; danach alle
2 Jahre
alle 2 Jahre; ab dem
7. Zulassungsjahr jähr-
lich

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