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Kathrein CAS 80ws Handbuch Seite 8

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Antenne erden/Blitzschutz
Erdungs- und Blitzschutzarbeiten dürfen wegen
der Gefahr unzulänglicher Arbeitsergebnisse nur
von hierfür speziell geschulten Fachkräften des
Elektrohandwerks ausgeführt werden!
Führen Sie niemals Erdungs- und
Blitzschutzarbeiten durch, wenn Sie nicht
selbst Fachkraft mit entsprechenden
Kenntnissen sind!
Die hier abgedruckten Hinweise sind keine
Aufforderung an Nichtfachleute, Erdungs- und
Blitzschutzarbeiten in eigener Verantwortung
durchzuführen, sondern dienen der von Ihnen
beauftragten Fachkraft als zusätzliche Information!
Die Antenne muss gemäß DIN EN 60728-11 aufgebaut und ent-
sprechend geerdet werden. Von der Erdungspflicht ausgenommen
sind nur solche Antennen:
– die mehr als 2 m unterhalb der Dachkante
– und zugleich weniger als 1,5 m von Gebäuden
angebracht sind.
Zur Erdung muss der Mast auf kürzestem Weg über einen ge-
eigneten Erdungsleiter mit der Blitzschutzanlage des Gebäudes
verbunden sein, falls keine Blitzschutzanlage vorhanden ist: mit
der Gebäudeerdung.
Anschlüsse an die Blitzschutzanlage dürfen nur von einem qualifi-
zierten Blitzschutzanlagen-Installateur durchgeführt werden.
a) Geeignet als Erdungsleiter
– ist ein Einzelmassivdraht mit einem Querschnitt von min.
16 mm
Kupfer, min. 25 mm
2
Stahl.
b) Nicht geeignet als Erdungsleiter
-
sind die Außenleiter der Antennenkabel
-
metallische Hausinstallationen (z. B. Metallrohre der Was-
ser- oder Heizungsanlage) da die Dauerhaftigkeit der Verbin-
dung nicht gewährleistet werden kann
oder Schutzleiter oder Neutralleiter des Starkstromnetztes.
-
c) Führung von Erdungsleitern
Antennenkabel und Erdungsleiter dürfen nicht durch Räume
geführt werden, die zur Lagerung von leicht entzündlichen
Stoffen dienen (z. B. Heu, Stroh) oder in denen sich eine ex-
plosive Atmosphäre bilden kann (z. B. Gase, Dämpfe).
Bei Verwendung der Parabolantenne in kompletten Antennen-
anlagen (z. B. Verteilanlagen) müssen zudem die Erdungs-
maßnahmen so ausgeführt sein, dass der Erdungsschutz auch
dann bestehen bleibt, wenn einzelne Einheiten entfernt oder
ausgetauscht werden.
Aluminium oder min. 50 mm
2
Erdungs-
leitung
Potenzial-
ausgleichs-
leitung
Erdungs-
anschluss
2
Im schraffierten Bereich
ist lt. Norm eine
Antennenerdung nicht
zwingend erforderlich.
Gefahren können nicht nur durch Gewitter entstehen (Blitzschlag),
sondern auch durch statische Aufladung oder Kurzschluss in den
angeschlossenen Geräten.
Deshalb muss generell für alle Antennenanlagen aus Sicherheits-
gründen ein Potenzialausgleich aus 4 mm² Kupfer vorgenommen
werden.
Die Kabelschirme aller Koaxialantennen-Niederführungskabel
müssen über einen Potenzialausgleichsleiter mit dem Mast ver-
bunden werden.
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Potenzialausgleichsschiene
Netzanschluss
Potenzial-
ausgleichs-
leitung
Potenzialausgleichsschiene

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