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Bestimmungsgemäße Verwendung; Sachwidrige Verwendung - Flott TBZ 15 Plus Betriebsanleitung

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1.1.3
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Säulenbohrmaschine ist ausschließlich zum Bohren, Senken, Reiben und
Gewindebohren von Metall-, Plastik- und Holzwerkstoffen unter Verwendung
von dafür geeigneten Werkzeugen bestimmt. Die Säulenbohrmaschine ist für
die Bedienung durch nur eine Person ausgelegt.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch
1.1.4

Sachwidrige Verwendung

Die Säulenbohrmaschine darf nicht anders verwendet werden, als es im Ab-
schnitt „Bestimmungsgemäße Verwendung" geschrieben steht. Jede andere
Verwendung gilt als sachwidrig.
Beispiele für eine sachwidrige Verwendung sind
Jede sachwidrige Verwendung kann zur Folge haben:
Jede sachwidrige Verwendung führt ausnahmslos zu einem Handeln auf
ausschließlich eigenes Risiko des Handelnden. Hieraus resultierende Haf-
tungsansprüche gegen die Arnz FLOTT GmbH Werkzeugmaschinen sind
ausgeschlossen soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegen-
stehen.
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dass die Maschine, je nach Maschinentyp, mit dem Fundament oder einer
anderen geeigneten Auflage verankert werden muss,
die Einhaltung der in den technischen Daten angegebenen Bohrleistungen,
dass in die Maschine nur zweckentsprechende Spindeln und Werkzeuge
eingesetzt werden,
dass die Werkzeuge bestimmungsgemäß in der Spindel befestigt werden,
dass das zu bearbeitende Werkstück auf dem Bohrtisch gegen Rotation
gesichert ist (z. B. durch Klemmung oder Anschlag),
die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsarbeiten,
dass nur FLOTT-Original-Ersatzteile verwendet werden und
die Beachtung aller Hinweise und Angaben der vorliegenden Betriebsan-
leitung sowie der Hersteller von Spindeln und Werkzeugen.
das Bohren in andere nicht dafür bestimmte Materialien,
der Einsatz der Maschine ohne die erforderlichen Sicherheitseinrichtungen,
der Einsatz von nicht geeigneten Werkzeugen und Kühlmitteln,
eigenmächtige Umbauten oder Veränderungen an der Maschine.
Verletzung oder Tötung von Personen,
Schäden an der Maschine,
Schäden an anderen Sachwerten.
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Einführung
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