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Garantie- - - - Erklärung
Garantie
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Garantie
Garantie
HOPPE-Funktions-Garantie für Tür- und Fensterbeschläge
Garantie- - - - Leistung:
Garantie
Garantie
Garantie
Leistung:
Leistung:
Leistung:
Über die gesetzliche Sachmängelhaftung des Verkäufers hinaus garantieren wir als
Hersteller unter den nachfolgenden Voraussetzungen die einwandfreie Haltbarkeit
von sachgemäß gebrauchten Beschlägen von HOPPE.
Die Garantie erstreckt sich auf die Funktion von HOPPE-Tür- und Fensterbeschlägen
und umfaßt alle Mängel, die nachweisbar auf Fabrikations- oder Materialfehler zu-
rückzuführen sind.
Die Funktions-Garantie erstreckt sich auf folgende Merkmale:
•
Übertragung der Drehbewegung auf das Türschloß oder den Dreh-/Kipp-
Beschlag des Fensters
•
Sperrmechanismus (bei Fenstergriffen mit den Sonderfunktionen: abschließbar,
selbsttätige Verriegelung, Secustik
Garantie- - - - Ausschluß:
Garantie
Ausschluß:
Garantie
Garantie
Ausschluß:
Ausschluß:
Alle auswechselbaren Einzelteile, z. B. Schrauben, Verbindungsstifte usw. sind von
dieser Garantie ausgenommen. Ferner wird keine Haftung übernommen für Schäden,
die entstanden sind durch:
•
Ungeeignete und unsachgemäße Verwendung,
•
fehlerhafte und nachlässige Behandlung,
•
Nichtbeachtung von Einbau- und Pflegeanweisungen, Änderungen und Eigenre-
paraturen,
•
chemische und physikalische sowie bei nicht sachgemäßem Gebrauch entstan-
dene Einwirkungen auf die Materialoberfläche, z. B. Beschädigungen durch
scharfe Gegenstände,
•
nicht einwandfrei funktionsfähige Elemente (Tür, Fenster) und/oder Beschlagteile
(z. B. Schloß, Band usw.).
Für Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung!
Für Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung!
Für Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung!
Für Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung!
Bei Sach- oder Personenschäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder
Nichtbeachten der Sicherheitshinweise verursacht werden, übernehmen wir keine
Haftung. In solchen Fällen erlischt jeder Gewährleistungsanspruch.
Erklärung
Erklärung
Erklärung
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