Date: 30.06.2004
Revision: 0
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Inhaltsverzeichnis
Sprungfallschirme und deren Komponenten
Luftsportgeräte sind laut LuftVZO § 1 Abs.4 musterprüfpflichtig.
Für Luftsportgeräte hat der Hersteller die Erfüllung der Lufttüchtigkeitsforderungen nach §
10a der Verordnung zur Prüfung von Luftsportgeräten nachzuweisen.
In einer Stückprüfung die durch den Hersteller durchgeführt wird, wird das Luftsportgerät auf
Übereinstimmung mit den Zulassungsdaten geprüft.
Das OMEGA-Tandem-Gurtzeug darf ausschließlich nur mit von Performance Variable herge-
stellten und zugelassenen Reserve-/ und Fallschirmhauptkappen gesprungen werden.
Im Handbuch Wartung und Inspektion der Firma Performance Variable wird die Zuständigkeit
und Tätigkeit zum Erhalt der Lufttüchtigkeit geregelt.
Omega Tandem DE
sind musterprüfpflichtig !
Performance Variable e.K. Am Tower 16, 54634 Bitburg
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