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Kapitel 15: Erweiterte Administration

Clusterlizenzen

Sie können einen CC-SG-Cluster mit separaten, eigenständigen
Lizenzen mit der gleichen Knotenkapazität oder mit einer
Cluster-Kit-Lizenz betreiben.
Clusterlizenzen unterschieden sich insofern von eigenständigen
Lizenzen, als sie die Host-IDs beider CC-SG-Einheiten im Cluster
enthalten. Zum Betrieb beider CC-SG-Einheiten in einem Cluster ist nur
ein Satz Lizenzen erforderlich.
Clusterlizenzen müssen zur primären CC-SG-Einheit hinzugefügt
werden. Die Lizenz wird beim Erstellen des Clusters automatisch auf den
Sicherungsknoten kopiert.
Beim Aktualisieren eines CC-SG-Clusters auf Version 5.0 oder höher
müssen Sie die Anweisungen zur Firmwareaktualisierung ausführen, um
sicherzustellen, dass auf allen CC-SGs ein identischer Satz Lizenzen
erstellt wird. Siehe
Aktualisieren eines Clusters
(auf Seite 286).
Da jede CC-SG-Einheit im Cluster in der Lage sein muss, die Funktion
des primären Knotens zu übernehmen, muss die Kapazität der
lizenzierten Knoten auf allen Einheiten jederzeit identisch sein.
Cluster-Kit-Lizenzen stellen dies automatisch sicher, weil sie vom
primären Knoten auf den Sicherungsknoten kopiert werden. Bei Betrieb
eines Clusters mit eigenständigen Lizenzen wird dies durch eine
Kapazitätsprüfung der lizenzierten Knoten beim Zusammenfügen des
Clusters erzwungen.
Die Host-ID der Sicherung wird bei Zusammenfügen des Clusters
überprüft, um sicherzustellen, dass sie mit dem Inhalt der Lizenzdateien
übereinstimmt. Stimmt die Host-ID nicht mit der Lizenz überein, wird die
Sicherung nicht in den Cluster aufgenommen.
Bei der Ersterstellung eines Clusters mit einer Cluster-Kit-Lizenz bleibt
die primäre CC-SG-Einheit so lange im einschränkten Betriebsmodus,
bis die Sicherung erfolgreich zum Cluster hinzugefügt wurde.
Nach dem Wechsel des primären Knotens in den Betriebszustand kann
der Cluster vorübergehend gelöscht und anschließend nach Bedarf zur
Unterstützung von Wartungsmaßnahmen (z. B.
Firmwareaktualisierungen) erneut erstellt werden. Der Cluster muss
innerhalb einer Frist von 30 Tagen neu erstellt werden. Nach jedem
temporären Löschen eines Clusters wird eine 30-tägige Frist gewährt.
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