11.1
v Die zeitgemässe Art der Heizöl-
lagerung
Domotec variosafe ist ein Sicherheits-
tanksystem für die zeitgemässe Heiz-
öllagerung. Als Sicherheitstank be-
zeichnet man Tanks, die aufgrund ihrer
Doppelwandigkeit ohne separaten Auf-
fangraum aufgestellt werden dürfen.
– Innenbehälter (HDPE)
– korrosionsfreie Sicherheitsauffang-
wanne (HDPE)
– keine Abmauerung
– Einzeltank passt durch die Türe
(78 cm Breite)
Aufstellvorschriften
■ Für das Erstellen von Tankanlagen
gelten die kantonalen Gewässerschutz-
vorschriften und die VWF-Verordnung.
Domotec Tankprogramm
■ TITEC
gegen Ölgeruch
®
Ölgeruch in Wohngebäuden ist heute
nicht mehr akzeptabel!
Ungesperrte Heizöltanks aus Polye-
thylen (PE) haben die unangenehme
Eigenschaft, dass sie in einem gewissen
Umfang für Heizölgeruch durchlässig
sind. Die Antwort auf dieses Problem
heisst TITEC
®
ein spezielles Verfahren
zur Herstellung von PE-Behältern mit
Geruchsbarrieren. Dabei werden bei
der Herstellung viele überlagernde
Sperrschichten in die Tankwand einge-
arbeitet, die der Diffusion von Heizöl-
geruch entgegenwirken.
Bewilligungs- und Revisionspflicht
■ Für Tankanlagen bis 4000 Liter, die
ausserhalb von Grundwasserschutz-
zonen aufgestellt werden, besteht
keine Bewilligungs- und auch keine
gesetzliche Revisionspflicht mehr.
Nicht bewilligungspflichtige An-
lagen müssen vor der Inbetrieb-
nahme der Anlage der Gemeinde
gemeldet werden.
11.1–2
■ Der neue Sicherheitsstandard bei
der Heizöllagerung
Der variosafe von Domotec bietet
Sicherheit durch zwei unabhängige
Schutzsysteme und setzt damit Mass-
stäbe für die Zukunft.
– Der Innenbehälter aus nahtlos ge-
blasenem HDPE.
– Die korrosionsfreie Auffangwanne
ist ein weiterer, vollwertiger HDPE-
Tank mit extrem hoher Stabilität.
Ob in Reihen-, Block- oder Winkelauf-
stellung, mit Domotec variosafe nutzen
Sie Ihren Lagerraum ideal aus.
KVU-Nr. 111.011.16 /
SVTI-Nr. SM234519
Gesetzliche Grundlagen
■ Bundesgesetz über den Schutz der Ge-
wässer (GSchG) vom 24. Januar 1991
■ Verordnung über den Schutz der Ge-
wässer vor wassergefährdenden Flüs-
sigkeiten (VWF) vom 1. Juli 1998
■ Regeln der Technik des Bundes und der
Fachverbände
Telefon 062 787 87 87, Fax 0800 805 815