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Konformitätserklärungen - Samsung NP3530EC Benutzerhandbuch

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Konformitätserklärungen
Hinweise zum Betrieb von Funkeinrichtungen
(Bei Modellen mit 2.4G-Band oder 5G-Band)
In Ihrem Notebook können WLAN-Geräte (Hochfrequenz-
Funkkommunikationsgeräte (HF)) schwacher Leistung für das
2,4 GHz/5 GHz-Band vorhanden (integriert) sein. Der folgende
Abschnitt liefert eine allgemeine Übersicht über die Überlegungen
beim Betrieb von Funkeinrichtungen.
Zusätzliche Einschränkungen, Warnungen und
Vorsichtsmaßnahmen für einzelne Länder werden in den
Länderabschnitten (oder Ländergruppenabschnitten) genannt.
Die Funkeinrichtungen in unserem System dürfen nur in den
Ländern verwendet werden, die mit den Genehmigungszeichen
für Funkeinrichtungen bestimmt werden. Wenn Sie die
Funkeinrichtung in einem nicht aufgeführten Land verwenden
möchten, setzen Sie sich mit der örtlichen Genehmigungsstelle
für Funkreinrichtungen in Verbindung. Funkgeräte unterliegen
strenger Regulierung und sind möglicherweise nicht erlaubt.
Die HF-Feldstärke der Funkeinrichtungen (oder Geräte), die in
Ihrem Notebook möglicherweise integriert sind, liegen weit
unterhalb der heute bekannten HF-Emissionsgrenzwerte.
Da die Funkeinrichtungen (die in Ihrem Notebook möglicherweise
integriert sind) weniger Energie abstrahlen, als in den
Sicherheitsstandards und -empfehlungen zur Sicherheit von
Funkeinrichtungen zugelassen werden, geht der Hersteller
davon aus, dass diese Geräte sicher verwendet werden können.
Unabhängig von der Energiemenge ist aber darauf zu achten,
dass der Mensch diesen Strahlungen beim Normalbetrieb nur in
minimalem Umfang ausgesetzt wird.
Unter gewissen Umständen ist der Einsatz von Funkeinrichtungen
einzuschränken. Nachfolgend einige Beispiele für häufige
Einschränkungen:
HF-Funkübertragungen können die Geräte
in Flugzeugen stören. Gemäß den aktuellen
Flugsicherheitsbestimmungen müssen Funkgeräte auf
dem Flug ausgeschaltet werden.
Beispielsweise gelten Geräte nach 802.11ABGN (auch
bekannt als drahtloses Ethernet oder Wifi) oder mit
Bluetooth-Kommunikation als Funkeinrichtungen.
Der Betrieb von Funkeinrichtungen unterliegt
Einschränkungen möglicherweise in solchen Bereichen, in
denen die Gefahr von Störungen für andere Geräte oder
Dienst besteht. Der Einsatz von Funkeinrichtungen ist z.
B. in Flughäfen und Krankenhäusern sowie in Bereichen
mit einer sauerstoffreichen und mit brennbaren Gasen
angereicherten Atmosphäre eingeschränkt oder untersagt.
Wenn Sie sich in einem Bereich aufhalten, wo Sie sich
unsicher sind, ob der Einsatz von Funkeinrichtungen
uneingeschränkt zulässig ist, fragen Sie bei den
zuständigen Stellen nach, ehe Sie die Funkeinrichtung
aktivieren.
Kapitel 6.
113
Anhang

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