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Dimplex SOLCU 1 Bedienungsanleitung Seite 44

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DE
Teile und Geräte-/Anlagenmängel die auf nicht vom
Lieferer bezogene Teile zurückzuführen sind fallen nicht
unter den Garantieanspruch.
Sofern der Mangel nicht beseitigt werden kann, oder
die Nachbesserung von uns abgelehnt oder unzu-
mutbar verzögert wird, wird der Hersteller entweder
kostenfreien Ersatz liefern oder den Minderwert ver-
güten. Im Falle einer Ersatzlieferung, behalten wir uns
die Geltendmachung einer angemessenen Nutzungs-
anrechnung, für die bisherigen Nutzungszeit, vor.
Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere
solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener
Schäden sind soweit eine Haftung nicht zwingend
gesetzlich angeordnet ist ausgeschlossen. Bei einer Haf-
tung nach § 478 BGB wird die Haftung des Lieferers auf
die Servicepauschalen des Lieferers als Höchstbetrag
beschränkt.
Eine Verlängerung der Garantie auf 36 Monate für
Heizungs-Wärmepumpe und zentrale Wohnungslüf-
tungsgeräte ab Inbetriebnahmedatum, jedoch maxi-
mal 38 Monate ab Auslieferung Werk, wird gemäß den
nachfolgenden Bedingungen gewährt: Voraussetzung
für die Übernahme der verlängerten Garantie ist eine
kostenpflichtige Inbetriebnahme durch den autorisier-
ten Systemtechnik-Kundendienst mit Inbetriebnahme-
protokoll innerhalb einer Betriebszeit (Verdichterlauf-
zeit) von weniger als 150 Stunden. Im Inbetriebnah-
meprotokoll vermerkte Mängel sind unverzüglich zu
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