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AXA axaavaro Montageanleitung Seite 8

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Installationshinweise
Vor der lnbetriebnahme ist die werkseitige Einstellung des Gerätes mit den örtlichen Versorgungs-
bedingungen zu vergleichen.
Eine eventuell notwendige Umstellung muss durch einen Heizungsfachmann erfolgen.
Brennwertkessel benötigen ein speziell auf die Betriebsweise abgestimmtes Abgas- bzw. Zuluft/
Abgas-System. Die Ausführung ist abhängig vom Aufstellort und den baulichen Gegebenheiten.
Baurechtlichen Bestimmungen der Bundesländer sind zu beachten. Die Abgasanlage ist geneh-
migungsbedürftig. Schalten Sie deshalb frühzeitig den Bezirks-Schornsteinfegermeister ein.
Bei Anschluss an eine feuchteunempfindliche Abgasanlage muss deren Brennwerttauglichkeit
geprüft werden - minimal zulässige Abgastemperatur beachten.
Abstände des konzentrischen Abgassystems und des Kessels zu brennbaren Bauteilen
sind nicht erforderlich. Bei Nennwärmeleistung der Feuerstätte werden keine höheren
Bauteiltemperaturen als 85°C erreicht!
Die Errichtung einer Brennwertfeuerstätte ist der zuständigen Abwasserbehörde anzuzeigen.
Maßgebend für die Einleitung von Kondenswasser in die öffentliche Kanalisation sind die
kommunalen Abwasserbestimmungen.
Das Kondenswasser des Brennwertkessels unterschreitet die geforderten Grenzwerte für die
,,Konzentration von Abwasserinhaltsstoffen in Abgaskondensaten" des ATV-Merkblattes M 251.
Arbeiten an elektrischen Einrichtungen dürfen nur durch einen Fachmann nach den jeweils
geltenden Vorschriften durchgeführt werden.
Bei der Erstellung des elektrischen Anschlusses müssen die gültigen Vorschriften und
die Vorgaben des zuständigen Energieversorgungsunternehmens berücksichtigt werden.
Anforderungen an das Heizungswasser
Vor der lnbetriebnahme muss die Heizungsanlage sowohl bei Neu- als auch bei Altanlagen
gespült werden.
Die anschließende Befüllung darf nur mit unbehandeltem, frischem Trinkwasser erfolgen.
Zur Vermeidung von Korrosionsschäden an dem Aluminium-Wärmetauscher ist ein pH-Wert
des Füllwassers von maximal 8,2 einzuhalten.
Das Eindiffundieren von Sauerstoff durch z.B. nicht diffusionsdichte Fußbodenheizungen oder
zu klein bemessene Ausdehnungsgefäße muss vermieden werden. Wärmetauscher zur
Systemtrennung bzw. ein zusätzliches Ausdehnungsgefäß einbauen.
Bei Verwendung von Frost- und Korrosionsschutzmittel ist darauf zu achten, dass diese für
Aluminium Werkstoffe geeignet sind.
Die Anwendungskonzentration und deren regelmäßige Kontrolle ist nach Angaben des Herstellers
durchzuführen.
Weiterführende Hinweise liefert die VDI 2035 Blatt 2.
Spezielle Anforderungen bei der Combi-Ausführung
Der Mindestdruck am Kaltwassereintritt muß 2 bar betragen.
Aufstellraum
Der Gas-Brennwertkessel sollte in einem frostfreien, belüftbaren Raum installiert werden. Die
Aufstellung in Räumen mit starkem Staubanfall, Wasch- oder Trockenräumen, ist nicht zulässig.
Insbesondere bei raumluftabhängigem Betrieb darf er nicht in Räumen aufgestellt werden, in
denen Lösungsmittel, chlorhaltige Reinigungsmittel, Farben, Klebstoffe usw. gelagert werden.
Verdunstungen dieser Stoffe können zu Korrosion des Kessels führen.
Für Kesselschäden, die auf diese Ursachen zurückzuführen sind, entfällt die Gewährleistung.
Wird die Feuerstätte in einem Raum aufgestellt, in dem sich ständig Personen aufhalten, so
muss eine konzentrische Zuluft-/Abgasanlage eingesetzt werden.
Bei der Aufstellung des Kessels Schutzart IP 42 (IPX2D) beachten.
Aufstellung in Garagen
Der Gasbrennwertkessel darf entsprechend der TRGI'86 Ausgabe 1996 als Gasgerät der Art C
mit CE-Kennzeichnung auch in Garagen aufgestellt werden.
Die Wandschiene zur Aufhängung des Gas-Brennwertkessels muss mindestens 1 m über dem
Fußboden angebracht werden, die gesamte Anlage muss gegen mechanische Beschädigungen
ausreichend geschützt sein (z.B. durch Bügel oder Abweiser).
Die Garage muss frostfrei sein, der Kessel muss an eine konzentrische Verbrennungsluftzu-/
Abgasabführung (raumluftunabhängig) angeschlossen werden.
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