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Sicherheitshinweis, Richtlinien; Allgemeine Hinweise - AXA axaavaro Montageanleitung

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Sicherheitshinweis!
Bitte lesen Sie diese Installationsanleitung vor Installationsbeginn aufmerksam durch.
Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Anleitung entstehen, entfallen alle Haftungs-
und Gewährleistungsansprüche!
Unsachgemäß ausgeführte Arbeiten können zu Verletzungen oder Sachschäden führen!
Richtlinien
Beachten Sie bitte folgende Richtlinien und Normen für die Erstellung und den Betrieb der
Heizungsanlage:
2009/142/EG
EG-Gasgeräterichtlinie
92/42/EWG
EG-Wirkungsgradrichtlinie
EnEV
Energieeinsparverordnung
FeuVo
Feuerungsverordnungen der Bundesländer
1. BlmschV
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes
DVGW
Arbeitsblatt G 600, Technische Regeln für Gasinstallationen (TRGI)
ATV-DVWK
Merkblatt M 251, Einleitung von Kondenswasser aus gas- und ölbetriebenen
Feuerungsanlagen in öffentliche Abwasseranlagen und Kleinkläranlagen
VDI 2035
Richtlinien zur Verhütung von Schäden durch Korrosion und Steinbildung in
Warmwasserheizungsanlagen
VDE 0100
Starkstromanlagen bis 1000 V
VDE
Vorschriften und Sonderanforderungen der Energieversorgungsunternehmen
DIN EN 437
Prüfgase, Prüfdrücke, Gerätekategorien
DIN EN 483
Heizkessel für gasförmige Brennstoffe, Typ C
DIN EN 677
Heizungskessel für gasförmige Brennstoffe
DIN EN 806
Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
DIN EN 60335
Sicherheit elektrischer Geräte für den Haushalt und ähnliche Zwecke
DIN EN 1717
Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen
und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von
Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen
DIN 1986
Werkstoffe Entwässerungsanlagen
DIN 1988
Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
DIN 4751
Warmwasserheizungsanlagen - Sicherheitstechnische Ausrüstung
TRF 1996
Technische Regeln Flüssiggas
TRWI
Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
Weiterhin sind die regionalen Bauordnungen zu beachten.
Richtlinien in Österreich
ÖVE
Vorschriften und Anforderungen der Energieversorgungsunternehmen
ÖVGW
Richtlinie G1 (ÖVGW TR-Gas)
ÖVGW
Richtlinie G2 (ÖVGW TR-Flüssiggas)
ÖNORM
7443,7444,7446,7457
Richtlinien in der Schweiz
- Gasleitsätze G1 und Richtlinien des SVGW
- Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF
- EKAS-Richtlinien, Flüssiggas, Teil 2
- Richtlinien der kantonalen und örtlichen Instanzen
- Luftreinhalteverordnung LRV

Allgemeine Hinweise

Bei der Erstellung und dem Betrieb der Anlage müssen die bauaufsichtlichen Vorschriften und
die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
Die Installation des Brennwertkessels und der Abgasanlage, die Erstinbetriebnahme und Wartung
dürfen nur von einer anerkannten Fachfirma ausgeführt werden. Es dürfen nur Originalersatzsteile
des Herstellers verwendet werden.
Arbeiten an gasführenden Teilen dürfen nur durch eine konzessionierte Fachfirma ausgeführt
werden. Bestätigen Sie dem Anlagenbetreiber, dass die Anlage auf Gasdichtheit geprüft wurde.
Die Errichtung einer Gasfeuerstätte muss beim zuständigen Gasversorgungsunternehmen
angezeigt und von diesem genehmigt werden.
Den Brennwertkessel nur mit den auf dem Typenschild angegebenen Gasarten betreiben.
Allgemeine Hinweise
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