Sicherheitshinweis!
Bitte lesen Sie diese Installationsanleitung vor Installationsbeginn aufmerksam durch.
Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Anleitung entstehen, entfallen alle Haftungs-
und Gewährleistungsansprüche!
Unsachgemäß ausgeführte Arbeiten können zu Verletzungen oder Sachschäden führen!
Richtlinien
Beachten Sie bitte folgende Richtlinien und Normen für die Erstellung und den Betrieb der
Heizungsanlage:
2009/142/EG
EG-Gasgeräterichtlinie
92/42/EWG
EG-Wirkungsgradrichtlinie
EnEV
Energieeinsparverordnung
FeuVo
Feuerungsverordnungen der Bundesländer
1. BlmschV
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes
DVGW
Arbeitsblatt G 600, Technische Regeln für Gasinstallationen (TRGI)
ATV-DVWK
Merkblatt M 251, Einleitung von Kondenswasser aus gas- und ölbetriebenen
Feuerungsanlagen in öffentliche Abwasseranlagen und Kleinkläranlagen
VDI 2035
Richtlinien zur Verhütung von Schäden durch Korrosion und Steinbildung in
Warmwasserheizungsanlagen
VDE 0100
Starkstromanlagen bis 1000 V
VDE
Vorschriften und Sonderanforderungen der Energieversorgungsunternehmen
DIN EN 437
Prüfgase, Prüfdrücke, Gerätekategorien
DIN EN 483
Heizkessel für gasförmige Brennstoffe, Typ C
DIN EN 677
Heizungskessel für gasförmige Brennstoffe
DIN EN 806
Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
DIN EN 60335
Sicherheit elektrischer Geräte für den Haushalt und ähnliche Zwecke
DIN EN 1717
Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen
und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von
Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen
DIN 1986
Werkstoffe Entwässerungsanlagen
DIN 1988
Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
DIN 4751
Warmwasserheizungsanlagen - Sicherheitstechnische Ausrüstung
TRF 1996
Technische Regeln Flüssiggas
TRWI
Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
Weiterhin sind die regionalen Bauordnungen zu beachten.
Richtlinien in Österreich
ÖVE
Vorschriften und Anforderungen der Energieversorgungsunternehmen
ÖVGW
Richtlinie G1 (ÖVGW TR-Gas)
ÖVGW
Richtlinie G2 (ÖVGW TR-Flüssiggas)
ÖNORM
7443,7444,7446,7457
Richtlinien in der Schweiz
- Gasleitsätze G1 und Richtlinien des SVGW
- Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF
- EKAS-Richtlinien, Flüssiggas, Teil 2
- Richtlinien der kantonalen und örtlichen Instanzen
- Luftreinhalteverordnung LRV
Allgemeine Hinweise
•
Bei der Erstellung und dem Betrieb der Anlage müssen die bauaufsichtlichen Vorschriften und
die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
•
Die Installation des Brennwertkessels und der Abgasanlage, die Erstinbetriebnahme und Wartung
dürfen nur von einer anerkannten Fachfirma ausgeführt werden. Es dürfen nur Originalersatzsteile
des Herstellers verwendet werden.
•
Arbeiten an gasführenden Teilen dürfen nur durch eine konzessionierte Fachfirma ausgeführt
werden. Bestätigen Sie dem Anlagenbetreiber, dass die Anlage auf Gasdichtheit geprüft wurde.
•
Die Errichtung einer Gasfeuerstätte muss beim zuständigen Gasversorgungsunternehmen
angezeigt und von diesem genehmigt werden.
•
Den Brennwertkessel nur mit den auf dem Typenschild angegebenen Gasarten betreiben.
Allgemeine Hinweise
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