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Verwendung Einer Anderen Anwendung Als Rekordbox; Installieren Der Treibersoftware; Software-Lizenzvereinbarung - PIONEER DJ Interface 2 Bedienungsanleitung

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Verwendung einer anderen
Anwendung als rekordbox

Installieren der Treibersoftware

Diese Treibersoftware ist ein urheberrechtlich geschütztes Programm
für die Ein- und Ausgabe von Audiosignalen vom Computer. Um
dieses Gerät mit einem Computer zu benutzen, auf dem Mac OS oder
Windows installiert ist, installieren Sie vorab die Treibersoftware auf dem
Computer.

Software-Lizenzvereinbarung

Diese Software-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung") wird zwischen
Ihnen (sowohl einem Einzelbenutzer, der das Programm installiert,
als auch einer einzigen juristischen Person, für die der Einzelbenutzer
handelt) („Sie" oder „Ihr") und der Pioneer DJ Corporation („Pioneer DJ")
abgeschlossen.
DAS ERGREIFEN VON SCHRITTEN ZUR EINRICHTUNG ODER
INSTALLATION DES PROGRAMMS BEDEUTET, DASS SIE SÄMTLICHE
BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNGEN AKZEPTIEREN.
DIE ERLAUBNIS ZUM DOWNLOADEN UND/ODER BENUTZEN DES
PROGRAMMS WIRD AUSDRÜCKLICH VON IHRER BEFOLGUNG
DIESER BEDINGUNGEN ABHÄNGIG GEMACHT. EINE SCHRIFTLICHE
ODER ELEKTRONISCHE ANNAHME IST NICHT ERFORDERLICH,
UM DIESE VEREINBARUNG GÜLTIG UND DURCHSETZBAR ZU
MACHEN. WENN SIE NICHT MIT SÄMTLICHEN BEDINGUNGEN
DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN SIND, SIND SIE NICHT
ZUR BENUTZUNG DES PROGRAMMS BEFUGT UND MÜSSEN SEINE
INSTALLATION ABBRECHEN BZW. ES DEINSTALLIEREN.
1 DEFINITIONEN
1 „Dokumentation" bedeutet die schriftliche Dokumentation,
die technischen Daten und der Hilfe-Inhalt, die von Pioneer
DJ allgemein zur Verfügung gestellt werden, um Ihnen bei der
Installation und dem Gebrauch des Programms behilflich zu
sein.
2 „Programm" bedeutet die gesamte Pioneer DJ-Software, oder
einen Teil davon, die Sie gemäß dieser Vereinbarung unter Lizenz
von Pioneer DJ erhalten.
2 PROGRAMMLIZENZ
1 Beschränkte Lizenz. Entsprechend den Einschränkungen dieser
Vereinbarung erteilt Ihnen Pioneer DJ eine beschränkte, nicht
ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz (ohne das Recht auf
eine Unterlizenz):
a
Zur Installation einer einzigen Kopie dieses Programms
auf Ihrem Computer oder Mobilgerät, um das Programm
ausschließlich für Ihren persönlichen Gebrauch
entsprechend dieser Vereinbarung und der Dokumentation
(„Autorisierter Gebrauch") zu verwenden;
b
Zur Verwendung der Dokumentation für die Unterstützung
des autorisierten Gebrauchs; und
c
Zur Anfertigung einer Programmkopie ausschließlich
für Sicherungszwecke, vorausgesetzt, dass alle Titel und
Markenzeichen, das Copyright und alle Hinweise auf
eingeschränkte Rechte auf der Kopie reproduziert werden.
2 Beschränkungen. Sie werden das Programm oder die
Dokumentation nur in der Form kopieren oder benutzen, wie
es durch diese Vereinbarung ausdrücklich erlaubt ist. Sie
werden das Programm nicht übertragen, unterlizenzieren,
vermieten, verleasen oder verleihen oder für Dritt-Trainings,
gewerbliches Time-Sharing oder in einem Serviceunternehmen
benutzen. Sie werden weder selbst noch durch Dritte das
Programm modifizieren, rückentwickeln, disassemblieren oder
dekompilieren, außer soweit ausdrücklich durch geltendes Recht
erlaubt, und dann nur, nachdem Sie Pioneer DJ schriftlich über
Ihre beabsichtigten Aktivitäten informiert haben.
16
De
3 Eigentum. Pioneer DJ oder seine Lizenzgeber behalten alle
Rechte, Ansprüche und Interessen in und an allen Patent-,
Copyright-, Markenzeichen-, Handelsgeheimnis- und sonstigen
Rechten des geistigen Eigentums an dem Programm und der
Dokumentation und allen daraus hergeleiteten Werken. Sie
erwerben keine weiteren ausdrücklichen oder impliziten Rechte,
die über die in dieser Vereinbarung ausgeführte beschränkte
Lizenz hinausgehen.
4 Keine Unterstützung. Pioneer DJ ist gemäß dieser Vereinbarung
nicht verpflichtet, das Programm oder die Dokumentation zu
unterstützen, zu warten, zu aktualisieren, zu verändern oder neue
Veröffentlichungen bekanntzugeben.
3 GARANTIE-VERZICHTSERKLÄRUNG
DAS PROGRAMM UND DIE DOKUMENTATION WERDEN
„WIE VORHANDEN" ANGEBOTEN, OHNE JEGLICHE
DARSTELLUNGEN ODER GARANTIEN, UND SIE STIMMEN
ZU, SIE AUF EIGENES RISIKO ZU VERWENDEN. BIS ZU DEM
VOM GESETZ ZUGELASSENEN MASS SCHLIESST PIONEER DJ
AUSDRÜCKLICH ALLE GARANTIEN JEGLICHER ART MIT BEZUG
AUF DAS PROGRAMM UND DIE DOKUMENTATION AUS, SEIEN
SIE AUSDRÜCKLICH, IMPLIZIERT, SATZUNGSGEMÄSS ODER
SICH AUS EINEM GESCHÄFTSABLAUF ERGEBEND, BZW. EINEM
HANDELSABLAUF ODER GEBRAUCH, EINSCHLIESSLICH ALLER
GARANTIEN DER VERMARKTBARKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK, AUSREICHENDE QUALITÄT, RICHTIGKEIT,
INHABERSCHAFT VON RECHTEN ODER FREIHEIT VON
ANSPRÜCHEN DRITTER.
4 AUSFUHRKONTROLLE UND EINHALTUNG VON
GESETZEN UND VORSCHRIFTEN
Sie dürfen das Programm nur soweit durch das Recht der
Vereinigten Staaten und die Gesetze der Rechtsprechungen,
in denen das Programm bezogen wurde, zulässig exportieren
oder reexportieren. Insbesondere, jedoch ohne Beschränkung,
darf das Programm nicht (a) in von den USA mit Embargos
belegte Länder oder (b) an Personen oder Rechtssubjekte auf
der Liste der ausdrücklich benannten Staatsangehörigen des
US-Finanzministeriums oder der Liste mit Handelsverweigerungen
des US-Handelsministeriums exportiert oder reexportiert werden.
Durch Benutzen des Programms sichern Sie zu und gewährleisten
Sie, dass Sie sich nicht in einem solchen Land oder auf einer
solchen Liste befinden. Außerdem stimmen Sie zu, dass Sie das
Programm nicht zu durch das Recht der Vereinigten Staaten
untersagten Zwecken benutzen werden, einschließlich ohne
Beschränkung die Entwicklung, das Design, die Herstellung oder die
Produktion von nuklearen, Schuss-, chemischen oder biologischen
Waffen.
5 EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER US-REGIERUNG
Das Programm und die Dokumentation sind
„gewerbliche Computersoftware" und „gewerbliche
Computersoftwaredokumentation" gemäß der Definition dieser
Begriffe in 48 C.F.R. §252.227-7014 (a) (1) (2007) und
252.227-7014 (a) (5) (2007). Die Rechte der US-Regierung in Bezug
auf das Programm und die Dokumentation sind durch diese
Lizenz gemäß 48 C.F.R. §12.212 (Computersoftware) (1995) und
48 C.F.R. §12.211 (technische Daten) (1995) und/oder 48 C.F.R.
§227.7202-3, je nachdem, was zutrifft, eingeschränkt. Deshalb
werden das Programm und die Dokumentation an Endbenutzer der
US-Regierung (a) nur als „gewerbliche Gegenstände", wie dieser
Begriff in 48 C.F.R. §2.101 allgemein definiert und in DFAR 212.102
eingebunden ist, und (b) nur mit diesen beschränkten Rechten
lizenziert, wie sie der Öffentlichkeit gemäß dieser Lizenz gewährt
werden. Unter keinen Umständen werden der US-Regierung oder
ihren Endbenutzern größere Rechte gewährt, als wir anderen

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