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Dema 300 Bedienungsanleitung Seite 36

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AUFTAU- UND STREUMITTEL ZUR GLÄTTEBEKÄMPFUNG
Um die Folgen der Glättebildung zu eliminieren oder mindern, sollen diejenige Chemikalien und
Stoffe
verwendet
Umweltschutzministeriums vom 27. Oktober 2005 über die Verwendung von Streumitteln zur
Glättebekämpfung die Oberfläche ausreichend griffig machen können (GBl. Nr. 230, Pos. 1960).
Geeignete Chemikalien:
a) trockenes Steinsalz (Natriumchlorid NaCl) gem. PN-86/C-84081/02
b) Salzwasser (Sole) – eine Lösung von NaCl oder CaCl
c) Feuchtsalz – 30 % Salzwasser (NaCl oder CaCl
trockenes Steinsalz (NaCl);
d) technisches Calciumchlorid (77 bis 80 % CaCl
e) Magnesiumchlorid MgCl
f) Gemisch von NaCl mit CaCl
4:1 – 80 % NaCl + 20 % CaCl
3:1 – 75 % NaCl + 25 % CaCl
2:1 – 67 % NaCl + 33 % CaCl
Streumittel mit abstumpfender Wirkung (um die Eisflächen, den verharschten Schnee oder die
verdichteten Schneeablagerungen griffiger zu machen):
a) Sand mit 2mm Korngröße nach PN-B-11 113: 1996
b) natürliche Gesteinskörnungen mit Korngrößen bis 4 mm (zum Aufrauen von verdichteten
Schneeablagerungen) nach PN-B-11 111: 1996
c) gebrochenes Gestein mit Korngrößen von 2 bis 4 mm nach PN-B-11 112: 1996
d) homogenes Gemisch bestehend aus Gesteinskörnungen und Salz mit Gewichtsanteilen von 95 bis
97 % an Gesteinskörnungen und 5 bis 3 % an Salz.
Die Gesteinskörnungen mit abstumpfender Wirkung auf die Straßenoberfläche dürfen nicht
übermäßig zerbrechlich sein und sie dürfen keine ton- und lehmhaltigen Beimischungen enthalten.
Gleichmäßige Korngröße gewährleistet eine gleichmäßigere Verteilung der Gesteinskörnung auf der
Straße während der Streuung.
Zu den populärsten Streumitteln zählen Sand und Kies. Diese Materialien sind für die Umwelt
verträglicher, aber das Streuen muss in kurzen Intervallen wiederholt werden, weil diese Streumittel
von den Straßen durch den Verkehr entfernt werden. Die Gesteinskörnungen sollten eine möglichst
gleiche Korngröße haben, weil diese eine gleichmäßige Verteilung auf der zu behandelnden
Oberfläche gewährleistet.
werden,
welche
in
;
2
oder MgCl
in einem Gewichtsverhältnis von:
2
2
2
2
2
Übereinstimmung
mit einer Konzentration von 20 bis 25 %;
2
mit einer Konzentration von 20 bis 25 %) + 70 %
2
);
2
36
mit
der
Verordnung
des

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