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KAPITEL ÜBER STREUMASCHINEN PK MINI UND PK QUAD

EINLEITUNG

Die
Erhaltung
der
Verkehrssicherheit
auf
Straßen
dient
der
Minderung
von
Verkehrseinschränkungen wegen schlechter Witterung, wie z.B. Glätte und Schneefall. Diese
Winterdienstarbeiten befreien die Fahrer weder vom sicheren Fahrverhalten auf den Straßen in der
Wintersaison, noch vor Anpassung der Geschwindigkeit den Fahrbahnbedingungen, um die Kontrolle
über das Fahrzeug nicht zu verlieren (Straßenverkehrsgesetz).
BETRIEBSBEREITSCHAFT DER MASCHINE
Die Maschine zur Schnee- und Glättebekämpfung muss so betriebsbereit gehalten werden, damit sie
unmittelbar nach der Entscheidung über den Einsatz der Streumittel auf den Straßen, jedoch nicht
später als innerhalb von 1 Stunde ab dieser Entscheidung eingesetzt werden kann.
Nach jedem Einsatz muss der Vorratsbehälter an der Maschine völlig entleert werden!!!
Die Fahrzeuge zur Schnee- und Glättebekämpfung auf den Straßen sollen mit blinkenden gelben
Warnleuchten nach dem Straßenverkehrsgesetz vom 20. Juni 1997 (GBl. 2005, Nr. 108, Pos. 908 in
der letztgültigen Fassung) ausgestattet werden.
Der Winterdienst-Allrad-Streuer ist für den Betrieb mit einem Quad, Traktor, Fahrzeug oder sogar
mit einem Hubstapler ausgelegt. Er hat einen Radantrieb (mind. 15 km/h – höchstens 40 km/h) und
ist mit einer universellen Anhängerkupplung (bifunktionaler Kupplung) ausgestattet.
BESCHICKUNG
Die Beschickung soll glatt machbar sein, um den Einfüllsieb nicht zu beschädigen.
ANFORDERUNGEN FÜR DEN EINSATZ DER MASCHINE ZUR SCHNEEBEKÄMPFUNG
Der Bediener soll ein Fahrzeug-Fahrer sein, der eine entsprechende Qualifikation für die
Winterdienstarbeiten zur Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen hat.
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