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5.8 Lagerung

Der Streuer soll an einem überdachten Ort mit einer flachen Grundoberfläche gelagert werden. Er
darf auch im Außenbereich gelagert werden. Die Zapfwelle soll an ihrem Ende mit Fett geschmiert
werden. Jede Beschädigung des Anstrichs am Streuerkörper muss ausgebessert werden. Bei einer
langzeitigen Lagerung des Düngerstreuers im Außenbereich muss die Wartung wiederholt
durchgeführt werden.
Der Dünger darf nur in Orten gelagert werden, die für Personen und die Umwelt gefährdungsfrei
sind. Die Warnleuchten und -zeichen und die reflektierende Dreiecktafel zur Kennzeichnung von
langsam fahrenden Fahrzeugen sollen vom Streuer entfernt werden und an einem trockenen und
geschützten Ort gelagert werden, um ihre Beschädigung zu vermeiden. Nach einer Lagerungsperiode
sollen die Bolzen mit Fett geschmiert werden.

WARTUNG

6.
A – Wartung nach Abschluss der Arbeiten
Nach Abschluss der Arbeiten den Streuer jeweils auf eine flache und feste Fläche aufstellen, die
Maschine reinigen und die Verbindungen zwischen einzelnen Maschinenteilen und Baugruppen
überprüfen. Beschädigte und abgenutzte Teile durch neue ersetzen oder ausbessern.
Alle lockeren Schrauben nachziehen. Die Warnleuchten und -zeichen sauber halten.
B – Wartung nach Ende der Saison
Nach Ende der Saison den Streuer jeweils auf eine flache und feste Fläche aufstellen, und sämtliche
Düngerreste und Verunreinigungen sorgfältig entfernen. Beschädigte und abgenutzte Teile durch
neue ersetzen oder ausbessern. Alle lockeren Schrauben nachziehen.
Der Streuer soll an einem überdachten Ort mit einer flachen Grundoberfläche gelagert werden. Er
darf auch im Außenbereich gelagert werden. Den Anstrich am Streuer je nach Bedarf ausbessern.
WICHTIGER HINWEIS!
Es ist untersagt, auf öffentlichen Straßen ohne
entsprechende Markierung und Leuchten nach den
einschlägigen Straßenverkehrsvorschriften zu
fahren. Der an öffentlichen Straßen transportierte
Düngerstreuer muss obligatorisch mit abnehmbaren
Warnleuchten und -zeichen und mit einer
reflektierenden Dreiecktafel zur Kennzeichnung von
langsam fahrenden Fahrzeugen ausgestattet werden.
Diese Markierungen sollen an die dazu bestimmten
Halter auf dem Rahmen der Maschine befestigt
werden. Es ist untersagt, Passagiere oder Frachtgut
auf dem Rahmen der Maschine zu befördern.
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