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Anhang
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Gewährleistung.
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (Fachhändler oder Deut-
sche Telekom), leistet für Material und Herstellung des Telekommunikations-
endgerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung
zu. Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Liefe-
rung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das
Eigentum des Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung
des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern
der Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Schadensersatz oder Ersatz
vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen.
Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemä-
ße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung,
sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen
nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch von Verbrauchsgü-
tern, wie z. B. Druckerpatronen und wieder aufladbare Akkumulatoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommunikationsend-
gerät, können Sie sich während der üblichen Geschäftszeiten an die Service-
Hotline 01805 5190 (0,14 € / Minute aus dem deutschen Festnetz, abwei-
chende Preise für Anrufe aus dem Mobilfunknetz möglich).

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