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Fahrradanhänger Und Kinderanhän- Ger - Flyer EN 15194 Bedienungsanleitung

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das maximal zulässige Gesamtgewicht
des Gepäckträgers sowie des E-Bikes
(siehe Kap. 25 „Technische Daten")
In Deutschland und Österreich
(jeweils bis 7 Jahren) sowie in
der Schweiz dürfen Kinder auf
einem sicheren Kindersitz befördert
werden, sofern der Fahrer mindestens
16 Jahre alt ist.
• Verwenden Sie ausschließ-
lich Kindersitze, die den jeweils
geltenden rechtlichen Anforde-
rungen (in Deutschland der Norm EN
14344) entsprechen. Die Verwendung
von nicht zugelassenen Kindersitzen
kann zu schwersten Stürzen und Ver-
letzungen führen.
• Achten Sie darauf, dass die Füße des
Kindes im Kindersitz sicher abge-
stützt sind.
• Sie dürfen Kinder niemals unbeauf-
sichtigt im Kindersitz eines abge-
stellten E-Bikes allein lassen. Sollte
das E-Bike umfallen, kann das Kind
schwer verletzt werden.
• Der Kindersitz darf nicht unmittelbar
am Lenker befestigt werden. Das E-
Bike lässt sich sonst nicht mehr si-
cher lenken.
• Wenn Sie ein Kind in einem Kinder-
sitz hinter dem Sattel mitnehmen,
benutzen Sie keine gefederten Sät-
tel. Das Kind kann sich die Finger
einklemmen. Verhindern Sie, dass
das Kind mit den Fingern zwischen
die Wicklungen von Spiralfedern
greifen kann, indem Sie die Federn
unter der Sitzfläche vollständig um-
wickeln oder abdecken. Gleiches gilt
für Parallelogramm-Sattelstützen!
Die sich bewegenden Hebel der
Federsattelstütze sind gefährlich!
Verhindern Sie, dass das Kind hin-
eingreifen kann.
• Das Kind muss im Kindersitz immer
angegurtet sein. Ansonsten besteht
die Gefahr, dass es herausfällt und
sich schwer verletzt.
• Kinder sollten immer einen gut sit-
zenden Fahrradhelm tragen, um
Kopfverletzungen bei Stürzen zu ver-
hindern.
Das Fahrverhalten Ihres E-
Bikes verändert sich negativ,
wenn Sie mit einem Kindersitz
fahren. Das zusätzliche Gewicht kann
das E-Bike ins Schlingern bringen. Sie
benötigen zum Halten einen deutlich
längeren Bremsweg. Richten Sie Ihre
Fahrweise entsprechend darauf aus.
Das maximal zulässige Gesamtgewicht des E-
Bikes und die Maximallast des Gepäckträgers
dürfen beim Transport von Kindern im Kinder-
sitz nicht überschritten werden (siehe Kap. 25
„Technische Daten"). Andernfalls besteht die
Gefahr von Schäden an Gepäckträger und Rah-
men sowie von schweren Unfällen.
19.2 Fahrradanhänger und Kin-
deranhänger
Informieren
Sie sich über
die für Sie geltende nationale
Rechtspraxis, bevor Sie einen
Anhänger, z.B. zum Transport von Kin-
dern, einsetzen!
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