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Toshiba Magnia SG20 Benutzerhandbuch Seite 331

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"Open Source"- Lizenzinformation
Allgemeine öffentliche GNU-LIZENZ
b. Sie müssen dafür sorgen, dass jedes von Ihnen weitergegebene oder
veröffentlichte Werk, das vollständig oder teilweise das Programm
oder irgend einen Teil davon enthält oder davon abgeleitet ist, gemäß
diesen Lizenzbedingungen ohne Lizenzgebühren als Ganzes Dritten
zur Verfügung gestellt wird.
c. Wenn das modifizierte Programm im normalen Betrieb Befehle
interaktiv einliest, müssen Sie dafür sorgen, dass es, nachdem es in der
gebräuchlichsten Weise für eine solche interaktive Benutzung
gestartet wurde, eine Meldung, einschließlich eines entsprechenden
Urheberrechtshinweis und eines Hinweises darauf ausgibt oder
druckt, dass keine Garantie gewährt wird (bzw., dass Sie eine Garantie
gewähren), dass der Benutzer das Programm unter diesen
Bedingungen weitergeben können, und auf welchem Wege eine Kopie
dieser Lizenz für den Benutzer zugänglich ist. (Ausnahme: Wenn das
Programm an sich interaktiv ist, eine solche Meldung aber
normalerweise nicht ausgibt, muss Ihr auf diesem Programm
basierendes Werk auch keine derartige Anmerkung drucken.)
Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes.
Falls identifizierbare Abschnitte des Werks nicht vom Programm
abgeleitet sind und gerechtfertigt als an sich unabhängige und
eigenständige Werke betrachtet werden können, dann gelten diese
Lizenz und ihre Bedingungen nicht für solche Abschnitte, wenn Sie
sie als separates Werk weitergeben. Sollten Sie dieselben Abschnitte
jedoch als Bestandteil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem
Programm basierendes Werk darstellt, muss der Vertrieb des Ganzen
gemäß den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, wobei die Befugnisse
für andere Lizenznehmer auf das Gesamtwerk ausgedehnt werden und
damit auf jeden beliebigen Teil, ungeachtet dessen, wer ihn verfasst
hat.
Dieser Paragraph beabsichtigt daher nicht, Rechte zu beanspruchen
oder Ihre Rechte an eines vollständig von Ihnen verfassten Werks
anzufechten, sondern es soll vielmehr von dem Recht Gebrauch
gemacht werden, die Weitergabe nicht originärer oder
gemeinschaftlich angefertigter Werke, die auf diesem Programm
basieren, zu regeln.
Darüber hinaus fallen Werke, die durch reines Kumulieren eines nicht
auf diesem Programm basierenden Werks mit dem Programm (oder
mit eines auf dem Programm basierenden Werks) auf einem Speicher-
oder Vertriebsmedium entstehen, nicht in den Geltungsbereich dieser
Lizenz.
3
Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gemäß
Paragraph 2) kopieren und als Zielcode oder in ablauffähiger Form
gemäß den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 oben unter der
Voraussetzung weitergeben, dass Sie außerdem eine der nachstehend
genannten Forderungen erfüllen:

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