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Lizenzbestimmungen; Lizenzbestimmung Software - yellow tools independence 2 Benutzerhandbuch

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KAPITEL 14

Lizenzbestimmungen

Lizenzbestimmungen

Lizenzbestimmung Software

BITTE LESEN SIE DIESE LIZENZBESTIMMUNGEN SORGFÄLTIG DURCH BEVOR SIE
DIE SOFTWARE BENUTZEN. SOBALD SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN SIND SIE
AN DIESE LIZENZVEREINBARUNG GEBUNDEN. WENN SIE DEN BESTIMMUNGEN
DIESER LIZENZ NICHT ZUSTIMMEN, GEBEN SIE DIE UNBENUTZTE SOFTWARE
UMGEHEND DORT ZURÜCK, WO SIE SIE ERWORBEN HABEN UND SIE ERHALTEN
IHR GELD ZURÜCK ERSTATTET.
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein zeitlich unbeschränktes jedoch nicht
übertragbares und nicht ausschließliches Recht ein, die in dieser Verpackung
enthaltene Datenträgerkopie der YELLOW TOOLS Software und die hierzu gehörende
Programmbeschreibung in der EU zu den nachstehenden Bedingungen zu nutzen.
Der Lizenznehmer ist berechtigt, das Programm auf mehreren Datenverarbeitungsanlagen
einzusetzen, solange die Software nicht zeitgleich auf mehreren Datenverarbeitungsanlage
n benutzt wird. Eine Nutzung durch den Zugriff Dritter ist von der Lizenz nicht umfasst. Die
gestattete Nutzung umfasst das Einspeichern der Software in der Datenverarbeitungsanla
ge, die Verarbeitung der Datenbestände sowie die Herstellung einer Sicherheitskopie der
Software zum Zwecke der Sicherung der künftigen Benutzung.
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Programm in irgendeiner Weise selbst
oder durch Dritte zu verändern. Dies gilt auch für alle in der Software enthaltenen
Schutzvermerke wie z.B. Copyrightvermerke und Rechtsvorbehalte. Dritten gegenüber darf
das Programm nicht zugänglich gemacht werden.
Diese YELLOW TOOLS Software ist urheberrechtlich geschützt. Mit dem Kauf des
Datenträgers erwirbt der Lizenznehmer daher kein Eigentum an dem in der Software
verkörperten geistigen Inhalt, sondern lediglich Nutzungsrechte in dem hier vereinbarten
Umfang.
Der Lizenzgeber weist den Lizenznehmer ausdrücklich auf die Verpflichtung zur Einhaltung
urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften bei der Benutzung der Software hin.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die jeweils anwendbaren Vorschriften zum Schutze
des geistigen Eigentums und der verwandten Schutzrechte dritter Personen zu beachten
und die Software nicht zum Zwecke entsprechender Rechtsverletzungen zu missbrauchen.
Ohne vorherige Einwilligung der berechtigten Urheber- und Leistungsschutzberecht
igten darf der Lizenznehmer die Software nur im Rahmen der gesetzlich gestatteten
Vervielfältigung zum privaten- und sonstigen eigenen Gebrauch einsetzen. Bei einem
Verstoß gegen urheberrechtliche Vorschriften durch den Lizenznehmer, stellt dieser den
Lizenzgeber ausdrücklich von jeder Haftung gegenüber Dritten frei.

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