PCTV Systems – Broadway 2T
PCTV Systems Endnutzer Lizenzvertrag
Dieser Endnutzer‐Lizenzvertrag (nachstehend „Lizenz") begründet einen
rechtsverbindlichen Vertrag über diese Software und die beiliegende
Dokumentation (zusammen „Software") zwischen Ihnen und PCTV Systems
(nachstehend „PCTV Systems"). LESEN SIE DIE BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZ
BITTE SORGFÄLTIG DURCH. MIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE
SICH MIT DIESER LIZENZ EINVERSTANDEN. ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN
BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZ NICHT EINVERSTANDEN ODER HABEN SIE
SCHWIERIGKEITEN, DIESE ZU VERSTEHEN, INSTALLIEREN SIE DIE SOFTWARE
NICHT UND SCHICKEN SIE DAS PRODUKT UNVERZÜGLICH AN IHREN
EINZELHÄNDLER ZURÜCK.
1. Lizenzerteilung. Vorbehaltlich der nachfolgenden Beschränkungen, wird
Ihnen hiermit eine nicht ausschließliche, unbefristete Lizenz erteilt, um (a) die
Software auf einem (1) Computer zu installieren; (b) die Software auf einem (1)
Computer zu nutzen oder deren Nutzung auf einem (1) Computer zu
genehmigen; eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form
ausschließlich
zu
Sicherungszwecken
anzufertigen,
wobei
alle
urheberrechtlichen und sonstigen Hinweise auf gesetzlich geschützte Rechte
auf der Kopie anzubringen sind und (d) um die Software und diese Lizenz auf
Dritte zu übertragen, soweit der Dritte die Lizenzbestimmungen anerkennt. Mit
der Übertragung der Software müssen gleichzeitig auch alle Kopien auf den
Dritten übertragen werden. Nichtübertragene Kopien sind zu vernichten. Wird
der Besitz an einer Softwarekopie auf einen Dritten übertragen, erlischt die
Lizenz.
2. Lizenzbeschränkungen. Sie dürfen (a) die Software oder die Rechte und
Pflichten aus dieser Lizenz nicht vermieten, verleihen, verkaufen oder
anderweitig übertragen oder dies einem Dritten gestatten; (b) die Software auf
einem Netzwerk zur Nutzung durch mehrere Nutzer nur dann installieren,
wenn alle Nutzer eine Lizenz erworben haben; (c) Hinweise auf Urheberrechte
oder auf andere gesetzlich geschützte Rechte von dieser Software oder einer
Fremdsoftware nicht entfernen oder vernichten; (d) die Software nicht
verändern oder anpassen, mit anderen Programmen verbinden oder von der
Software abgeleitete Werke schaffen; (e) keine Kopien der Software anfertigen
oder gewerbsmäßig vertreiben, soweit dies vorstehend nicht ausdrücklich
gestattet
ist;
(f)
keine
Änderungen,
Verbindungen,
Trennungen,
Verbesserungen oder Anpassungen irgendwelcher Art an der Software oder zu
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