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Lexmark X548 Series Benutzerhandbuch Seite 307

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Inhaltsverzeichnis

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Hinweise
Übertragung muss der Endbenutzer, der das übertragene Softwareprogramm erhalten soll, allen Bestimmungen
der Lizenzvereinbarung zustimmen. Nach der Übertragung des Softwareprogramms wird Ihre Lizenz automatisch
beendet. Sie dürfen das Softwareprogramm nur im Rahmen der Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung
vermieten, Unterlizenzen dafür vergeben oder Rechte daran übertragen, und jeder Versuch, dies zu tun, wird als
nichtig erklärt.
7
AKTUALISIERUNGEN. Um ein als Aktualisierung gekennzeichnetes Softwareprogramm zu verwenden, müssen Sie
zunächst über eine Lizenz für das ursprüngliche Softwareprogramm, das von Lexmark als für die Aktualisierung
geeignetes Produkt gekennzeichnet wurde, verfügen. Nach der Aktualisierung dürfen Sie das Softwareprogramm,
das das Ausgangsprodukt für Ihre Aktualisierung bildete, nicht mehr verwenden.
8
EINSCHRÄNKUNGEN IM HINBLICK AUF REVERSE-ENGINEERING. Außer in dem in dieser Lizenz oder den
entsprechenden Gesetzen zulässigen Rahmen dürfen Sie das Softwareprogramm nicht verändern,
zurückentwickeln, in eine andere Ausdrucksform umwandeln (Reverse-Assemble) oder die Software auf andere
Weise übersetzen. Diese Vorgänge sind lediglich zur Interoperabilität, Fehlerbehebung sowie zur
Sicherheitsüberprüfung zulässig. Wenn für Sie solche gesetzlich vorgeschriebenen Rechte gelten, benachrichtigen
Sie Lexmark in Schriftform über geplante Zurückentwicklungen bzw. über die Umwandlung in eine andere
Ausdrucksform (Reverse-Assemble/Reverse-Compile). Sie dürfen das Softwareprogramm nicht entschlüsseln, es
sei denn, dieser Vorgang ist im Rahmen der zulässigen Verwendung des Softwareprogramms erforderlich.
9
ZUSÄTZLICHE SOFTWARE. Sofern Lexmark keine speziellen Bestimmungen im Rahmen von Aktualisierungen oder
Ergänzungen bereitstellt, gilt diese Lizenzvereinbarung für Aktualisierungen oder Ergänzungen zum ursprünglichen
Softwareprogramm von Lexmark.
10
LAUFZEIT. Diese Lizenzvereinbarung ist solange gültig, bis sie beendet oder abgelehnt wird. Sie können diese Lizenz
jederzeit ablehnen oder kündigen, indem Sie entweder alle Kopien des Softwareprogramms sowie alle Änderungen,
Dokumentationen und integrierten Teile der Software vernichten bzw. wie anderweitig in diesen Bestimmungen
beschrieben vorgehen. Lexmark kann Ihre Lizenz mit vorheriger Ankündigung kündigen, wenn Sie gegen eine
beliebige der Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung verstoßen. Im Falle einer solchen Kündigung erklären Sie
sich einverstanden, sämtliche Kopien des Softwareprogramms sowie alle Änderungen, Dokumentationen und
integrierten Teile des Softwareprogramms zu vernichten.
11
STEUERN. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie für die Zahlung sämtlicher Steuern, einschließlich - ohne
Ausnahme - Steuern für Waren, Dienstleistungen und Privateigentum, die sich aus dieser Lizenzvereinbarung bzw.
der Verwendung des Softwareprogramms ergeben, verantwortlich sind.
12
KLAGEVERJÄHRUNG. Keine Partei darf eine Klage - unabhängig von ihrer Form -, die aus dieser Vereinbarung
entsteht, später als zwei Jahre, nachdem der Rechtsanspruch entstanden ist, erheben, sofern dies nicht nach
geltendem Recht vorgesehen ist.
13
GELTENDES RECHT. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des Staates Kentucky (Commonwealth of Kentucky),
Vereinigte Staaten von Amerika. Rechtswahlklauseln gelten je nach Gerichtsstand. Das Abkommen der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf wird ausgeschlossen.
14
RECHTE DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA. Die Entwicklung des Softwareprogramm
wurde ausschließlich durch private Mittel finanziert. Die Rechte durch die US-Regierung zur Verwendung des
Softwareprogramms unterliegen dieser Vereinbarung sowie den Einschränkungen in DFARS 252.227-7014 und
ähnlichen FAR-Bestimmungen (bzw. vergleichbare Behördenbestimmungen oder Vertragsklauseln).
15
ZUSTIMMUNG ZUR NUTZUNG VON DATEN. Sie stimmen zu, dass Lexmark, seine Tochtergesellschaften und
Vertragspartner Daten, die im Rahmen von Produkt-Supportleistungen im Hinblick auf das Softwareprogramm
eingeholt wurden, sammeln und verwenden dürfen. Lexmark stimmt zu, Informationen, die Sie persönlich
identifizieren, nicht weiterzugeben; es werden lediglich die Daten weitergegeben, die zur Bereitstellung dieser
Dienstleistungen erforderlich sind.
16
EXPORTBESCHRÄNKUNGEN. Folgende Vorgänge sind nicht zulässig: (a) Erwerb, Versand, Übertragung oder
Reexport - direkt oder indirekt - des Softwareprogramms oder eines direkten Produkts davon bei Verletzung der
anwendbaren Exportgesetze; (b) Genehmigung zur Verwendung des Softwareprogramms für Zwecke, die aufgrund
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