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Lexmark X548 Series Benutzerhandbuch Seite 306

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Hinweise
LEXMARK, SEINE ZULIEFERER, TOCHTERGESELLSCHAFTEN ODER VERTRAGSHÄNDLER HAFTEN IN KEINEM FALL FÜR
BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER INDIREKTE SCHÄDEN ODER STRAF- ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER
NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENEN GEWINN ODER UMSATZ, VERLOREN GEGANGENE EINSPARUNGEN,
BETRIEBSUNTERBRECHUNG, JEGLICHEN VERLUST, UNGENAUIGKEITEN VON ODER SCHÄDEN AN DATEN ODER
DATENSÄTZEN, FÜR ANSPRÜCHE DRITTER ODER PERSONENSCHÄDEN BZW. IMMOBILIENSCHÄDEN ODER SCHÄDEN
VON SACHVERMÖGEN, DATENSCHUTZVERLUST, DER AUFGRUND DER VERWENDUNG BZW. NICHT MÖGLICHEN
VERWENDUNG DES SOFTWAREPROGRAMMS ODER IN VERBINDUNG MIT EINER ANDEREN BESTIMMUNG DIESER
LIZENZVEREINBARUNG ENTSTEHEN KANN). DIES IST UNABHÄNGIG VON DER FORM DES ANSPRUCHS,
EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, BRUCH DER GARANTIE ODER DES VERTRAGS,
SCHADENSERSATZRECHT (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER KAUSALHAFTUNG). DIES GILT AUCH, WENN
LEXMARK BZW. SEINE ZULIEFERER, TOCHTERGESELLSCHAFTEN ODER VERTRIEBSHÄNDLER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT
SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN BZW. FÜR JEGLICHEN ANSPRUCH IHRERSEITS, DER AUF GRUNDLAGE
VON ANSPRÜCHEN DRITTER EINGEREICHT WURDE, AUSSER, DER SCHADENERSATZAUSSCHLUSS WIRD ALS
RECHTLICH UNGÜLTIG BETRACHTET. DIE OBIGEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH DANN, WENN DIE OBIGEN
RECHTSMITTEL IHR ZIEL VERFEHLEN.
4
GESETZE DER USA-BUNDESSTAATEN. Durch diese eingeschränkte Software-Gewährleistung erhalten Sie
bestimmte Rechte. Sie haben unter Umständen noch weitere Rechte, die jedoch von Staat zu Staat unterschiedlich
sind. Einige Staaten lassen keine Beschränkung hinsichtlich der Dauer einer stillschweigenden Gewährleistung oder
den Ausschluss bzw. die Beschränkung von indirekten Schäden oder Folgeschäden zu. In diesen Fällen finden die
in dieser Erklärung aufgeführten Beschränkungen oder Ausschlüsse unter Umständen keine Anwendung.
5
LIZENZVERGABE. Lexmark gewährt Ihnen die folgenden Rechte, vorausgesetzt, Sie erfüllen alle Bestimmungen
dieser Lizenzvereinbarung:
a
Verwendung. Sie haben das Recht, eine (1) Kopie des Softwareprogramms zu verwenden. Der Begriff
"Verwendung" bedeutet das Speichern, Laden, Installieren, Ausführen bzw. das Starten des
Softwareprogramms. Hat Lexmark Ihnen eine Lizenz für die Verwendung des Softwareprogramms durch
mehrere Benutzer erteilt, müssen Sie die Anzahl der autorisierten Benutzer auf die in der Vereinbarung mit
Lexmark angegebene Anzahl beschränken. Sie dürfen die Komponenten des Softwareprogramms nicht für die
Verwendung auf mehr als einem Computer aufteilen. Sie erklären sich damit einverstanden, die Software in
keiner Weise - weder ganz noch teilweise - auf eine Art und Weise zu verwenden, durch die das Aussehen
jeglicher Warenzeichen, Markennamen, Warendesigns oder Hinweise auf geistiges Eigentum, die auf jeglichem
Computermonitor angezeigt werden und die in der Regel durch bzw. als Ergebnis der Software generiert werden,
zu überschreiben, zu modifizieren, zu entfernen, auszublenden, zu ändern oder deren Hervorhebung
aufzuheben.
b
Kopieren. Sie sind berechtigt, eine (1) Kopie des Softwareprogramms ausschließlich zu Sicherungs- oder
Archivierungszwecken bzw. zur Installation anzufertigen, vorausgesetzt, die Kopie enthält alle
Eigentumshinweise des ursprünglichen Softwareprogramms. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht auf
öffentliche oder verteilte Netzwerke kopieren.
c
Rechtsvorbehalt. Das Softwareprogramm, einschließlich aller Schriftarten, ist urheberrechtlich geschützt und
befindet sich im Eigentum von Lexmark International, Inc. bzw. dessen Lieferanten. Lexmark behält sich alle
Rechte vor, die nicht ausdrücklich in dieser Lizenzvereinbarung gewährt werden.
d
Freeware. Ungeachtet der Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung werden alle Teile des
Softwareprogramms, die unter öffentlicher Lizenz von Drittherstellern ("Freeware") bereitgestellt werden, im
Rahmen der für die Freeware geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Hierbei kann es sich um eine
separate Vereinbarung, eine Sonderlizenz oder elektronische Lizenzbestimmungen zum Zeitpunkt des
Herunterladens handeln. Ihre Verwendung der Freeware unterliegt vollständig den Bestimmungen dieser
Lizenz.
6
ÜBERTRAGUNG. Sie sind berechtigt, das Softwareprogramm an andere Endbenutzer zu übertragen. Bei der
Übertragung müssen alle Softwarekomponenten, Datenträger, gedruckten Materialien sowie diese
Lizenzvereinbarung enthalten sein, und Sie dürfen keine Kopien des Softwareprogramms oder dessen
Komponenten aufbewahren. Die Übertragung darf nicht indirekt erfolgen, wie beispielsweise als Versand. Vor der
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