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Wartung; Wartungshinweise; Garantieleistungen; Anlieferung - KNV GREENLINE SPLIT LWSE-V Handbuch

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2.4.

Wartung

2.4.1. Wartungshinweise

Siehe dazu "Wartungsvertrag für KNV- Wärmepumpen"
Der Wasserdurchsatz darf im System nicht durch Ablagerungen und Verschmutzungen reduziert werden.
Hinweis für den Anlagenbetreiber: Je nach Anlagengröße (bis 1500 l Wasserinhalt alle 2 Jahre, über 1500 l
jährlich) ist das Heizungswasser lt. ÖNORM H 5195-1 vom Anlagenbetreiber zu analysieren oder eine
Analyse durchführen zu lassen. Werte sollten in einem Heizungswasser – Anlagenprotokoll eingetragen
werden. Ohne dieses Protokoll entfallen sämtliche Garantieansprüche.
Die Regelung soll Ihren Verhältnissen optimal angepasst sein und muss vom Betreiber nachjustiert werden.
Bei Brauchwasserspeichern muss die Schutzanode je nach Wasserqualität in einem Zeitintervall von 12 bis
24 Monate überprüft und gegebenenfalls gewechselt werden. Heizungsseitiges Sicherheitsventil und Aus-
dehnungsgefäß sind auf Funktionalität zu prüfen.
Hinweis: gemäß F-Gase Verordnung ist eine jährliche Dichtheitsprüfung bei Anlagen mit mehr als 2,8kg Käl-
temittel bzw. 5,6kg Kältemittel bei vollhermetisch geschlossen Anlagen durchzuführen siehe Typenschild
bzw. technisches Datenblatt oder Servicebericht.
KNV bietet einen Wartungsvertrag an, welcher sämtliche erforderlichen Überprüfungen (ausgenommen
Wasseranalyse) Ihrer Wärmepumpenanlage beinhaltet.

2.4.2. Garantieleistungen

"KNV – Garantie- Zertifikat für Heizungswärmepumpen"
Die Firma KNV Energietechnik GmbH gewährt auf ihre Produkte eine Materialgarantie von 36 Monaten.
Erweiterte Garantieleistung:
Gilt nur bei Abschluss eines KNV 5-Jahres Wartungsvertrags inkl. Garantieerweiterung * für KNV Wärmepum-
pen, welche innerhalb von 6 Monaten nach der Inbetriebnahme abgeschlossen wurde.
*
Anforderung zum Erhalt einer KNV 5-Jahres-Werksgarantieerweiterung ist die Inbetriebnahme durch den KNV- Kunden-
dienst oder eines zertifizierten Systempartners (ausgefülltes IBN-Protokoll erforderlich) und ein abgeschlossener und lau-
fender Wartungsvertrag mit KNV Energietechnik GmbH oder zertifizierten KNV Servicepartner.
Einzuhaltendes Wartungsintervall: Erste Wartung nach 1.Jahr danach alle 2.Jahre - Mindestlaufzeit 5 Jahre!
Diese Garantie betrifft nicht Zubehör sowie Mängel, welche durch eine unsachgemäße Installation der Anlage entste-
hen. Erhöhter Arbeitsaufwand durch nicht richtig platzierte oder montierte Geräte werden bei Garantiearbeiten in
Rechnung gestellt. Nichtbeachtung der Bedienungs- und Montageanleitung schließt Garantieleistungen aus. Auf alle
Bauteile der Wärmepumpe wird eine 10 Jahres Ersatzteil-Liefer-Garantie auf das selbe oder (gleichwertige) Bauteil
gegeben.

2.4.3. Anlieferung

Die Heizungswärmepumpen und Verdampfer der Type "GREENLINE LWSE" werden anschlussfertig, das
heißt, fertig zusammengebaut und elektrisch verdrahtet sowie auf Einwegpaletten mit Schutzfolie verpackt,
geliefert. Die Verdampfer werden vom KNV Servicetechniker bei der Inbetriebnahme mit der Wärmepumpe
verbunden. Die Verbindungsleitung ist bereits vor der Inbetriebnahme vom jeweiligen Fachunternehmen zu
Transportschäden sind bei Übernahme sofort zu reklamieren!
Kapitel 2 |
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Greenline split lwse-f

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