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Ausheizvorgang; Ausheizvorgang (Funktionsprüfung) Nach Önormen B 2242 - KNV GREENLINE SPLIT LWSE-V Handbuch

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2.2.2. Ausheizvorgang

Ausheizvorgang
1) Ausheizen ist nicht Bestandteil einer Inbetriebnahme und kann vom Wärmepumpen-Servicetechniker nicht
durchgeführt werden.
2.) Der Ausheizvorgang kann mit der Wärmepumpe+ Zusatzheizung (z.B.: Elektroheizkörper) durchgeführt
werden. Ein Ausheizvorgang nach Norm kann vom Fachmann, Installateur oder Fachkundigen, durchgeführt
werden und muss separat vom Betreiber oder Besitzer beauftragt werden.
Auf ausdrücklichen Kundenwunsch kann der Anlagen-Betreiber, Besitzer selbst verantwortlich und eigenstän-
dig das Ausheizen und alle dafür notwendigen Maßnahmen durchführen.
3.) Zur Unterstützung beim Ausheizen kann das im Regler integrierte Programm* genützt werden.
Ob Ihre Wärmepumpe über ein Ausheizprogramm verfügt, entnehmen Sie der Betriebsanleitung.
2.3.10 Ausheizvorgang (Funktionsprüfung) nach ÖNORMEN B 2242-2
2.3.10.1
Mit dem Aufheizen darf erst nach der für die einzelnen Estricharten erforderlichen Mindest-erhärtungszeit be-
gonnen werden. Bei zementgebundenen Estrichen darf nach einer Erhärtungszeit von mindestens 3Wochen
und bei anhydritgebundenen Estrichen nach einer Erhärtungszeit von mindestens 10 Tagen mit dem Aufhei-
zen begonnen werden. Bei der Ermittlung der Mindest-erhärtungszeit sind Tage mit einer mittleren Raumtem-
peratur von mehr als +12 °C voll und Tage mit einer mittleren Raumtemperatur zwischen +5°C und +12 °C mit
0.7 Tagen in Rechnung zu stellen.
2.3.10.2
Aufgeheizt wird ab einer Vorlauftemperatur, die etwa der Oberflächentemperatur des Estrichs entspricht. aber
mindestens +15 °C beträgt, u. zw. in Stufen von maximal 5 K pro 24 h bis zum Erreichen der maximalen Vor-
lauftemperatur. Die maximale Vorlauftemperatur muss solange beibehalten werden, dass die Ausheizzeit
(Aufheizzeit und Stand- einschließlich Abheizzeit) mindestens 11 Tage beträgt.
Das Abheizen muss in Temperaturstufen von täglich maximal 10 K erfolgen. Während des Auf- und Abheizens
ist der Raum zu be- und entlüften, wobei Zugluft zu vermeiden ist.
2.3.10.3
Bei dampfsperrenden Bodenbelägen (z.B. aus PVC, keramische Fliesen oder Platten) und bei Holzfußböden
ist nach Beendigung des ersten Ausheizvorganges und nach dreitägiger Auskühlung nochmals bis zur maxi-
malen Vorlauftemperatur aufzuheizen und diese 24h beizubehalten. Bei diesem zweiten Ausheizvorgang muss
das Auf- und Ab- heizen nicht mehr in Stufen erfolgen.
2.3.10.4
Eine eventuell erforderliche Wiederholung des Ausheizvorganges ist nach den Bestimmungen der ÖNORMEN
B 2242-6 und 82242-7:jeweils 1994-01, Abschnitt 2.3.3.2.2 durchzuführen.
2.3.10.5
Mit dem Ausheizen darf nicht ohne Regeleinrichtung begonnen werden. Der Ausheizvorgang ist in einem Pro-
tokoll festzuhalten, welches nach Beendigung des Ausheizvorganges dem Auftraggeber auszuhändigen ist.
2.3.10.6 Sind die Heizleiter mehr als 1,5 cm über der Abdeckung im Estrich angehoben verlegt, ist wegen der
Restfeuchtigkeit der Ausheizvorgang gemäß 2.3. 10.3 zu wiederholen.
2.3.10.7 Nach dem Ausheizvorgang ist die Heizung auszuschalten bzw. eine solche Vorlauf-temperatur beizu-
behalten, dass die für die Verlegung des Bodenbelages erforderliche Oberflächentemperatur des Estrichs si-
chergestellt ist.
ACHTUNG: Das Ausheizprogramm muss vom Anlagenbauer gestartet und überprüft werden!
Kapitel 2 |
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Greenline split lwse-f

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