6.6 Zulassungen
6.6.1
Schiffsausrüstungsrichtlinien
Die EPIRB1 ist zugelassen unter der EU Schiffsausrüstungsrichtline 96/98/EC
ergänzt durch die Richtlinie 2012/32/EU unter Annex A, 1/5.6 für die
tragbare Verwendung.
6.6.2
Industry Canada Zulassung
Dieses Gerät entspricht der Industry Canada Lizenz - ausgenommen RSS-
Standard.
Der Betrieb unterliegt den folgenden zwei Bedingungen: (1) dieses Gerät
darf keine Störungen verursachen und (2) das Gerät muss alle empfangenen
Störungen aufnehmen, einschließlich Störungen, die einen unerwünschten
Betrieb des Geräts verursachen können.
6.7 Registrierung
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie Ihre EPIRB bei Ihrer Nationalen Behörde
registrieren. Ein Nichtbeachten kann strafrechtlich verfolgt werden.
Eine richtige Registrierung hilft den Behörden, wenn die EPIRB aktiviert wird, die
Rettung zu beschleunigen. Um die Barke zu registrieren, kontaktieren Sie Ihre
Nationale Registrierungsbehörde per Post, Email oder Online. Übersenden Sie Ihre
15 Stellige HEX ID (UIN), die 5 stellige Checksumme wenn nötig, Adresse und eine
Kontaktadresse für den Notfall. Einige Länder benötigen noch weitere Informationen,
wie Bootstyp und Rufzeichen oder weitere Notfall-Kontaktadressen.
Für UK geht die Registrierung an :
Für USA geht die Registrierung an :
Für Australien geht die Registrierung an :
Für Neuseeland geht die Registrierung an :
Für Deutschland an die Bundesnetzagentur unter:
Details zu anderen Behörden können gefunden werden unter :
www.cospas-sarsat.int/en/beacons-pro/beacon-regulations-pro/beacon-
registration-contact-information
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Registrierungsinformationen aktuell halten, damit die
Behörden informiert sind über die Änderung des Eigentümers oder Entsorgung Ihrer
EPIRB.
6.8 Optionales Zubehör
Ersatzhalterung (Class3)
MRH1 Manuelles Auslöse Gehäuse (für Aussenmontage)
Ersatzhalterung (Class 2)
www.gov.uk/406beacon
www.beaconregistration.noaa.gov
www.amsa.gov.au/beacons
www.beacons.org.nz
seefunk@bnetza.de
703S-01597
703S-01598
703S-01600