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Kalibrierung
9.5

Eichung

Alle Abgasmessgeräte in der Bundesrepublik Deutschland, die zur AU-Prüfung verwendet oder
bereitgehalten werden, sind eichpflichtig! Dies gilt unabhängig davon, ob dort Überprüfungen
nach § 29 StVZO durchgeführt werden.
Eich-Intervalle
Die Abgasmessgeräte müssen jährlich geeicht werden. Stichtag ist jeweils der 1. Januar. Da
nicht alle Geräte am Stichtag geeicht werden können, kann von einem bestimmten Datum an
die Eichung bereits mit Verfallfrist 31. Dezember des kommenden Jahres beantragt werden.
Eine halbjährliche Wartung ist von Servicetechnikern der Firma MAHA, von autorisierten
Servicepartnern oder durch einen eingewiesenen Gerätebetreiber durchzuführen.
Geräte, die geöffnet wurden, sind anschließend erneut zu eichen!
Verantwortlichkeiten
Für die termingerechte Eichung sowie Wartung des Gerätes ist der Betreiber verantwortlich.
Durchführung
Die Durchführung der Eichung entnehmen Sie bitte der Eichanleitung für den Gastester MGT 5.
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D1 4605BA1--D08

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