Sicherheitsinformationen
1.2
Allgemeine Hinweise
• Die Scheuersaugmaschine erfüllt
aufgrund ihrer Konzipierung und
Bauart sowie in der von uns in Ver-
kehr gebrachten Ausführung die ein-
schlägigen grundlegenden Sicher-
heits- und Gesundheitsanforderun-
gen der EG-Richtlinien. Bei einer
nicht mit uns abgestimmten Ände-
rung der Maschine verliert die dieser
Betriebsanleitung beigefügte EG-
Konformitätserklärung ihre Gültig-
keit.
• Neben den Hinweisen in dieser Be-
triebsanleitung müssen die allgemei-
nen Sicherheits- und Unfallverhü-
tungsvorschriften des Gesetzgebers
berücksichtig werden.
• Vor der Inbetriebnahme der Maschi-
ne ist die Ihnen übergebene Be-
triebsanleitung sowie weitere sepa-
rate Anleitungen für Zusatzgeräte
oder Anbaugeräte sorgfältig zu lesen
und bei der Arbeit in allen Punkten
zu beachten.
• Die Maschine darf nur von Personen
genutzt, gewartet und instand ge-
setzt werden, die von Hako oder von
Hako autorisierten Personen ge-
schult wurden.
• Dieses Gerät ist nicht dazu be-
stimmt, von Personen (einschließlich
Kindern) mit eingeschränkten kör-
perlichen oder geistigen Fähigkeiten
bzw. von Personen ohne ausrei-
chende Erfahrung und Kompetenz
verwendet zu werden.
• Besonders eingehend sollten Sie
sich mit den Sicherheitshinweisen
beschäftigen. Denn nur mit genauer
Sachkenntnis können Fehler beim
Betreiben der Maschine vermieden
werden und ein störungsfreier Be-
trieb gewährleistet werden.
• Die Betriebsanleitung muss ständig
am Einsatzort der Maschine vorhan-
den sein und sollte deshalb sorgfäl-
tig an der Maschine aufbewahrt wer-
den.
• Bei Verkauf bzw. Vermietung sind
diese Unterlagen dem neuen Besit-
zer/Betreiber zu übergeben. Lassen
Sie sich die Übergabe bestätigen!
• Die an der Maschine angebrachten
Hinweisschilder geben wichtige Hin-
weise für den gefahrlosen Betrieb.
Nicht lesbare oder nicht mehr vor-
handene Schilder sind zu erneuern.
• Ersatzteile müssen in Bezug auf die
Sicherheit Originalteile sein.
• Wenn Sie die Maschine außer Be-
trieb nehmen, machen Sie sie funkti-
onsuntüchtig. Es darf keine Gefah-
renquelle für spielende Kinder dar-
stellen.
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