2. Es geht um Ihre Sicherheit
• Alle Schutzeinrichtungen, wie z. B. Verkleidungsbleche, Gummischürzen oder Abstandsbügel dienen Ihrer
Sicherheit! Maschine niemals mit defekten oder entfernten Schutzeinrichtungen betreiben!
• Sicherheitsrelevante Bauteile stets in ordnungsgemäßem Zustand halten. Vor Inbetriebnahme müssen
alle Schutzverkleidungen angebracht und geschlossen sein!
• Einstellungen und Reparaturen sowie Wartungs- und Pflegearbeiten an der Maschine niemals bei
laufendem Antrieb durchführen.
• Immer erst Zapfwelle ausschalten, Gelenkwelle vom Zapfwellenstummel abziehen und elektrische
Verbindung zwischen Traktor und Presse unterbrechen, bevor Arbeiten an beweglichen Teilen der
Maschine vorgenommen werden.
• Niemals versuchen, bei laufendem Antrieb Erntegut aus der Maschine zu entfernen, wenn die Maschine
läuft. Immer erst Zapfwelle und Schleppermotor ausschalten.
• Während der Arbeit sollte sich auf dem Schlepper nur der Fahrer befinden. Das Mitfahren auf der
Maschine ist nicht erlaubt!
• Nicht auf die Zugdeichsel oder andere Teile der Maschine steigen, wenn diese in Betrieb ist. Außerdem
Abstand zum Aufsammler halten. Nicht in den Arbeitsbereich der Förderorgane fassen.
• Vor dem Einfädeln des Bindematerials Pressenantrieb und Schleppermotor ausschalten und
Zündschlüssel abziehen.
• Sämtliche Schutzvorrichtungen müssen an der Presse angebaut und in ordnungsgemäßem Zustand sein.
Vor dem Öffnen der Schutzvorrichtungen Zapfwelle und Schleppermotor abschalten und Stillstand der
Maschine abwarten.
• Die Laufräder der Presse durch Unterlegkeile blockieren, wenn sie abgestellt wird. Unterlegkeile bei
Transport und Feldeinsatz an der Maschine mitführen.
• Beim Öffnen der Heckklappe mindestens 2 m Sicherheitsabstand zu elektrischen Hochspannungs-
leitungen einhalten.
• Alle Wartungs- und Reparaturarbeiten, die über die Beschreibung in dieser Betriebsanleitung hinaus
gehen, müssen grundsätzlich von autorisiertem Personal ausgeführt werden. Verschleißteile der
Bremsanlage grundsätzlich beidseitig erneuern.
• Vor der Demontage des kompletten Aufsammlers muss die Maschine gegen rückwärtiges Überschlagen
gesichert werden.
Achtung! Selbst bei Beachtung aller oben genannten Hinweise birgt die Maschine Restgefahren in sich.
Deshalb hantieren Sie mit der Maschine stets besonnen, um sich und andere nicht zu gefährden!
2.1. Lärmpegel von Schleppern und Arbeitsmaschinen
Die EG-Richtlinie 86-188 - EWG bezüglich Lärm am Arbeitsplatz weist Arbeitgeber und Arbeitnehmer an, den
Lärmpegel am Arbeitsplatz zu bewerten und zu kontrollieren. Der Lärmpegel bei normaler Feldarbeit
unterliegt bestimmten Schwankungen, die zum einen vom Lärmpegel des Schleppers und zum anderen von
den Einsatzbedingungen der Presse abhängen.
Unter normalen Einsatzbedingungen beträgt der von WELGER-Pressen erzeugte Lärmpegel in Kopfhöhe
des Fahrers bei geöffnetem Kabinenfenster weniger als 70 dB (A). Der gemeinsam verursachte Lärmpegel
von Presse und Schlepper hängt primär von der Höhe der Traktorengeräusche ab (Radios sind eine
zusätzliche Lärmquelle). Wir empfehlen, dass der Schlepper mit geschlossenen Kabinenfenstern betrieben
wird.
WELGER RP 202 • RP 220 • RP 302 • RP 320
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