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Eg-Konformitätserklärung Bei Kundenbeistellung - VOGEL Pumpen TVS Serie Einbau-, Betriebs- Und Wartungsanleitung

Tauchmotorpumpen
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EG-Herstellererklärung
gemäß Maschinenrichtlinie 98/37/EG Anhang II B des europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998.
Hersteller:
Pumpenfabrik ERNST VOGEL GmbH
A-2000 Stockerau, Ernst Vogel-Straße 2
Produkte:
Pumpen der Baureihe TVS
Die genannten Produkte sind zum Einbau in eine Maschine
Inbetriebnahme ist solange untersagt, bis festgestellt wurde, dass die Maschine, in die diese Pumpe integriert werden
soll, den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG entspricht.
Angewendete harmonisierte Normen, insbesondere
EN 809
EN ISO 12100 Teil 1
EN ISO 12100 Teil 2
Angewendete nationale technische Normen und Spezifikationen, insbesondere
DIN 31001
Die Herstellererklärung erlischt, wenn die Pumpe in Anlagen eingebaut wird, bei denen keine Konformitätserklärung
entsprechend Maschinenrichtlinie 98/37/EG vorliegt.
Stockerau, 22.05.2003
1)
Nichtzutreffendes streichen
EG-Konformitätserklärung bei Kundenbeistellung
Werden wesentliche Aggregatkomponenten (z.B. Motore) durch den Kunden beigestellt und Vogel führt nur
die Montage dieser Komponenten durch, so ist die Gesamtkonformität durch den Kunden zu erstellen!
EG-Konformitätserklärung
gemäß Maschinenrichtlinie 98/37/EG Anhang II A des europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998.
Hersteller:
Pumpenfabrik ERNST VOGEL GmbH
A-2000 Stockerau, Ernst Vogel-Straße 2
Produkte:
Pumpen der Baureihe TVS
Die genannten Produkte entsprechen den einschlägigen Bestimmungen der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG.
Angewendete harmonisierte Normen, insbesondere
EN 809
EN ISO 12100 Teil 1
EN ISO 12100 Teil 2
EN 60204 Teil 1
Angewendete nationale technische Normen und Spezifikationen, insbesondere
DIN 31001
Konformitätserklärung der beim Aggregat verwendeten Geräte und / oder Komponenten (z.B. Motore, etc.) siehe
Beilagen. Die Konformitätserklärung erlischt, wenn die Pumpe in Anlagen eingebaut wird, bei denen keine
Konformitätserklärung entsprechend Maschinenrichtlinie 98/37/EG vorliegt.
Stockerau, 22.05.2003
(nur gültig für Pumpe allein)
1)
(nur gültig für komplett von Vogel gelieferte Aggregate)
/ Zusammenbau mit anderen Maschinen
................................................................................................
................................................................................................
TVS - german/french/english
Artikel Nr. 771072001
1)
bestimmt. Ihre
Robert Salzbauer
Qualitätskontrolle
Robert Salzbauer
Qualitätskontrolle
Revision 01
Ausgabe 11/2006

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